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Richter will Teile der UBS beschlagnahmenMiami/Bern - Im Rechtsstreit gegen die UBS wird schweres Geschütz aufgefahren. Der Bundesrat hat der Bank die Herausgabe von 52'000 Kundendaten verboten. Der zuständige Richter will deshalb Klarheit über eine allfällige Beschlagnahme von Geschäftsteilen der UBS durch die US-Regierung.sl / Quelle: sda / Donnerstag, 9. Juli 2009 / 07:07 h
Richter Alan Gold gab dem US-Justizdepartement bis am Sonntag (18.00 Uhr MESZ) Zeit, die Frage nach einer «Beschlagnahme oder Zwangsverwaltung von Vermögenswerten der UBS in den USA» zu beantworten.
Diese Massnahme könnte vom Bundesbezirksgericht verlangt werden, sollte die Bank den Forderungen des Gerichts nicht nachkommen oder von der Schweizer Regierung an der Herausgabe der Kundendaten gehindert werden, schrieb Gold in einem Erlass.
Herausgabe verunmöglichen Das US-Justizministerium und die Steuerbehörde IRS verlangen von der UBS die Herausgabe der Daten von 52'000 Amerikanern, die sie der Steuerhinterziehung unter Beihilfe der UBS verdächtigen. Der Bundesrat hat jedoch signalisiert, dass er der UBS die Herausgabe der Daten notfalls verunmöglichen werde. Kurz vor Prozessbeginn am nächsten Montag in Miami bekräftigte die Landesregierung, das Bankgeheimnis und damit die Souveränität der Schweiz verteidigen zu wollen.Gegen das Schweizer Recht Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wies in einer Stellungnahme an das US-Bezirksgericht noch einmal klar darauf hin, dass eine Aushändigung der gerichtlich geforderten Informationen Schweizer Recht brechen würde. Auch die UBS bekräftige in einem Schreiben an das Gericht in Miami, ihr drohten Sanktionen in der Schweiz, sollte sie die Daten preisgeben. Die Behauptungen der IRS, die Bank habe deswegen keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten, seien falschZwischenstaatlichen Konflikt riskieren Es gehe in der UBS-Affäre längst nicht mehr um einen Konflikt zwischen der US-Steuerbehörde und der Schweizer Grossbank, sagte UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger in der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens.Der Bundesrat würde zum Schutz der UBS einen zwischenstaatlichen Konflikt mit den USA zu riskieren. /
Vielmehr gehe es um das Verhältnis zweier Staaten und die Frage, ob zwei freie Demokratien bereit seien, ihre jeweilige Rechtsordnung zu akzeptieren. Die offizielle Schweiz ist keine Prozesspartei in Miami. Die Schweiz hat aber als so genannter «Amicus Curiae» das Recht, Stellung zu nehmen, das Gericht über Sachverhalte zu informieren und darf sich auch im Interesse der UBS äussern. Richter Gold hiess gestern zudem den Antrag der Schweiz gut, an der am Montag beginnenden Anhörung teilzunehmen. Der Bundesrat liess erkennen, dass er bereit ist zum Schutz der UBS notfalls auch einen zwischenstaatlichen Konflikt mit den USA zu riskieren. Bundesrat und UBS setzen jedoch weiterhin auf eine aussergerichtliche Einigung. Er gehe davon aus, dass es einen Vergleich geben werde, hatte Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am Dienstag erklärt. Teuer dürfte es allemal werden. Sowohl eine Vergleichszahlung als auch eine Strafe könnten sich nach Einschätzung von Experten in Milliardenhöhe bewegen.
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