Unter anderem sieht der Bundesrat vor, die CO2-Lenkungsabgabe von 36 Franken pro Tonne auf Brennstoffen weiterzuführen. Von den Erträgen sollen maximal 200 Millionen Franken zur Finanzierung von Gebäuden eingesetzt werden. Je nach Entwicklung der Ölpreise kann der Abgabesatz in zwei Stufen erhöht werden.
Emissionen kompensieren
Falls nötig, will der Bundesrat eine CO2-Abgabe auch auf Treibstoffen einführen. Für den Durchschnitt der neu verkauften Personenwagen soll ein verbindlicher CO2-Emissionstzielwert festgelegt werden. Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe müssen mindestens ein Viertel der Emissionen durch Massnahmen im In- oder Ausland kompensieren.
Für den Durchschnitt der neu verkauften Personenwagen soll ein verbindlicher CO2-Emissionstzielwert festgelegt werden. /

Reduktion um 30 Prozent
Mit der Gesetzesrevision kontert der Bundesrat die Volksinitiative «für ein gesundes Klima» von SP, Grünen und Umweltverbänden. Das Volksbegehren verlangt eine Reduktion der Treibhausgase um mindestens 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 - und zwar ausschliesslich durch Massnahmen im Inland. Nach Ansicht des Bundesrates lässt es zu wenig Flexibiltät.
Der Bundesrat schliesst jedoch nicht aus, sein Reduktionsziel für die CO2-Emissionen bis 2012 von 20 auf 30 Prozent zu verschärfen. Dies hänge vom Ergebnis der UNO-Klimakonferenz vom Dezember in Kopenhagen ab.
Sollten in Kopenhagen Beschlüsse getroffen werden, die der verabschiedeten Gesetzesrevision widersprechen, würde der Bundesrat dem Parlament spätestens mit der Botschaft zur Ratifikation des Kyoto-Nachfolgeabkommens allfällige Anpassungen des CO2-Gesetzes vorschlagen.