Abkommen mit Frankreich und der Türkei, die noch vor dem Beschluss des Bundesrates vom 13. März zur erleichterten Amtshilfe bei Steuerhinterziehung abgeschlossen wurden, wies der Nationalrat stillschweigend zurück. Die Abkommen sollen nun gemäss den OECD-Regeln ergänzt werden. Der angepasste Vertrag mit Frankreich ist bereits unterzeichnet.
Mehr zu reden gaben die Doppelbesteuerungsabkommen mit den Nicht-OECD-Ländern Chile, Bangladesch und Ghana. Eine links-grüne Minderheit der Wirtschaftskommission (WAK) wollte auch diese Verträge mit dem Antrag an den Bundesrat zurückweisen, die Amts- und Rechtshilfe entsprechend den neuen Vorgaben zu regeln.
Bei den Steuerabkommen müssten künftig alle Länder gleich behandelt werden, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL).
Abkommen mit Frankreich und der Türkei wies der Nationalrat stillschweigend zurück. (Archivbild) /


Es dürfe nicht sein, dass am meisten Informationen erhalte, wer am stärksten Druck mache - wie beispielsweise die USA. Der Fall Chile sei besonders stossend, denn dieses Land habe bereits Beobachterstatus in der OECD.
Merz: OECD-Länder haben Priorität
Die andern Fraktionen und Bundespräsident Hans-Rudolf Merz stellten sich hinter die Kommissionsmehrheit. Die Schweiz wolle in erster Priorität mit allen rund 50 OECD-Ländern Abkommen mit der erleichterten Amtshilfe abschliessen, sagte der Finanzminister. Zwölf solche Abkommen müssen bekanntlich unterzeichnet sein, damit die Schweiz von der «grauen Liste» der Steueroasen wegkommt.
Der Rückweisungsantrag zu Chile wurde mit 121 zu 63 Stimmen abgelehnt, jener zu Bangladesch und zu Ghana 125 zu 59 Stimmen. Mit 82 zu 54 Stimmen verwarf der Nationalrat auch den Antrag einer SVP-Kommissionsminderheit, das Abkommen mit Chile dem fakultativen Referendum zu unterstellen.