Demnach sollen jetzt die Erlöse von Büchern, deren Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind, an einen unabhängigen Treuhänder gehen, wie aus einer veröffentlichten Gerichtsaktie hervorgeht.
Zudem dürfe Google nur Bücher ins Netz stellen, die in den USA, Australien, Kanada und Grossbritannien verlegt wurden. Damit müsste das Unternehmen dann beispielsweise mit Schweizer Schriftstellern und Verlagen ein gesondertes Abkommen schliessen.
Reaktion auf US-Justizministerium
Mit dem neuen Vorschlag reagierten der Suchmaschinenanbieter und die US-Autoren auf die Kritik des US-Justizministeriums. Die Behörde befürchtete durch die vorherige Vereinbarung eine Gefährdung des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Auch die Open Book Alliance von Google-Rivale Microsoft und dem Internet Archive hatte die Pläne kritisiert.
Rechtsstreit um Google Books: Google und der amerikanische Verleger- und Autorenverband haben einen überarbeiteten Vergleich vorgelegt. /


Seit Jahren digitalisiert Google Bücher, die im Handel nicht mehr zu bekommen sind. Online sind bereits einige Millionen Werke verfügbar. Befürworter sagen, dass dadurch ein breiterer Zugang möglich sei.
Die US-Autoren und Verlage hatten Google 2005 wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Bereits geeinigt haben sich die Verband und der Konzern dem Vernehmen nach darauf, dass Google gegen die Zahlung einer pauschalen Summe von 125 Millionen Dollar, Bücher ins Internet stellen darf. Die Autoren erhalten einen Anspruch auf eine Beteiligung an den Einnahmen.