Unter betrügerisches Verhalten falle zum Beispiel das Aufbauen eines Lügengebäudes oder das Einreichen falscher Unterlagen, um Vermögenswerte zu verschleiern, teilten die Verantwortlichen des Bundesamtes für Justiz und der Eidg. Steuerverwaltung vor den Medien in Bern mit.
Diese Informationen waren mit Spannung erwartet worden. Denn bei Abschluss des Abkommens mit den USA im August war der Anhang dazu auf Druck der US-Steuerbehörde (IRS) nicht publiziert worden, um möglichst viele US-Steuersünder zur Selbstanzeige zu bewegen.
Durch das US-Amtshilfegesuch sind auch Personen erfasst, die Kunden der UBS mit Wohnsitz in den USA sind und zwischen 2001 und 2008 mehr als eine Million Franken auf nicht gemeldeten Konten direkt hielten oder daran wirtschaftlich berechtigt waren. Zudem sind auch die US-Staatsangehörige betroffen, die an Konten einer Offshore-Gesellschaft wirtschaftlich berechtigt waren.
Kundendossiers von UBS aufbereitet
Die Kundendossiers werden von der UBS aufbereitet und danach der Eidg. Steuerverwaltung übergeben. Diese prüft diese Dossiers und erlässt eine Schlussverfügung. Danach können die Betroffenen innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Dieses entscheidet danach endgültig über die Auslieferung der Daten an die US-Steuerbehörden.
Von den 4450 UBS-Kontendaten von US-Steuersündern hat die Eidg.
Die ersten 400 der 900 Datensätze wurde schon ausgeliefert. /


Steuerverwaltung bisher 900 Dossiers von der Grossbank erhalten. Bereits 400 Schlussverfügungen seien unterschrieben worden, wonach die Daten an die USA ausgeliefert werden sollen.
9000 Amerikanern mit Konten in der Schweiz
Von den 9000 Amerikanern mit Konten in der Schweiz, die sich laut US-Botschafter Donald Beyer bereits selber in den USA angezeigt haben, habe die Eidg. Steuerverwaltung noch keine Angaben, sagte der Direktor der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Urs Ursprung. Die Angaben aus den USA würden später erfolgen. Es sei davon auszugehen, dass die Eidg. Steuerverwaltung nicht alle 4450 Dossiers bearbeiten müsse.
Bisher haben sich 14'700 US-Steuersünder in den USA selber angezeigt. Diese hätten über Bankkonten im Ausland die Steuerpflicht in Amerika umgangen, teilte das US-Justizdepartement mit. Mit einer Selbstanzeige fällt die Strafe geringer aus.