Im Kern bedeutet das Urteil, dass der Vergleich nicht rechtens war. Das Bundesverwaltungsgericht sei zum Schluss gekommen, dass es nicht zulässig gewesen sei, in Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten, sagte Gerichtssprecher Andrea Arcidiacono vor den Medien. «Der Vergleich hat den gesetzlichen Rahmen gesprengt.»
Bundesrat hat Kompetenzen überschritten
In der Kritik steht primär die Regierung: «Der Bundesrat hat mit dem Vergleich seine Kompetenzen überschritten», sagte Arcidiacono. Es wäre in der Kompetenz des Parlaments gewesen, den rechtlichen Rahmen zu ändern - so wie es jetzt mit den neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch geschehe.
Mit dem Urteil könnte sich der im August getroffene Vergleich weitgehend in Luft auflösen. Für den Bundesrat ist das ein schwerer Schlag. Er nahm die neuerliche Rüge des Gerichts zur Kenntnis, ohne sie weiter zu kommentieren.
Beschwerde einer US-Bürgerin
Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde einer Amerikanerin gutgeheissen.
Eine Amerikanerin hatte beim Bundesverwaltungsgericht in Bern geklagt und Recht bekommen. /


Der Entscheid der Richter in Bern kann nicht mehr angefochten werden.
Die Eidg. Steuerverwaltung hatte den Fall als amtshilfefähig eingestuft, weil laut Vergleich die betroffene US-Bürgerin in die Gruppe «schwerer und fortgesetzter Steuerdelikte» fällt.
Keine betrügerische Handlung
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgehalten, dass keine betrügerische Handlung vorliegt. Gemäss dem hier anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den USA sei betrügerisches Verhalten aber Voraussetzung für die Amtshilfe. Der Vergleich als «Verständigungsvereinbarung» könne das bestehende DBA weder ändern noch ergänzen.
Auf wie viele der insgesamt 4450 Kontendossiers, bei denen eine Amtshilfe geprüft wird, sich das Urteil auswirkt, ist noch offen. Möglicherweise sind es aber rund 4200.
Beim Bundesverwaltungsgericht selber sind noch 25 weitere Fälle hängig. Da sie ähnlich gelagert seien, geht Gerichtssprecher Arcidiacono davon aus, dass diese Fälle vom Gericht nicht beurteilt werden müssten. Es sei aber an den Behörden, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.