Er habe zwar nicht erwartet, dass das Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe von 285 UBS-Kundendaten durch die Finanzmarktaufsicht als illegal beurteile, sagte Merz dem «St. Galler Tagblatt», der «Zürcher Landzeitung» und der «Neuen Luzerner Zeitung».
Es sei damals um eine Interessenabwägung zwischen einer gewissen Anzahl Steuerhinterziehern und Steuerbetrügern sowie der Schweizerischen Volkswirtschaft, vertreten durch die UBS, gegangen.
Keine Angst vor PUK
«Wir waren der Meinung, dass diese Betrüger und Hinterzieher nicht höher gewichtet werden dürfen, als die Interessen unserer Volkswirtschaft», sagte Merz. Er sei überzeugt, dass diese Abwägung legitim gewesen sei.
Merz bekräftigte auch gegenüber den Westschweizer Zeitungen «24 heures» und Tribune de Genève«, dass er eine Untersuchung durch das Parlament nicht fürchte.



Bundesrat Hans-Rudolf Merz: «Wir haben alles richtig gemacht.» /


»Ich habe nichts zu verstecken«.
Finanzplatz stabilisieren
Laut Merz gilt es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den UBS-Kundendaten, die »tatsächliche Situation mit der rechtlichen Situation in Übereinstimmung zu bringen«. Dies sagte er in den Nachrichten von Schweizer Radio DRS sowie der Tagesschau des Schweizer Fernsehens SF.
»Der Bundesrat hatte den Auftrag, den schweizerischen Finanzplatz und die UBS zu stabilisieren. Das haben wir mit vier Massnahmen gemacht, und es ist uns gelungen«, sagte Merz gegenüber Schweizer Radio DRS.
Gemäss dem Bundesverwaltungsgericht sei der Weg, auf dem dieses Resultat erreicht wurde, aber teilweise illegal. Um die beiden Situationen - die tatsächliche des Finanzplatzes und die Sicht des Gerichts - in Übereinstimmung zu bringen, könnten verschiedene Massnahmen erwogen werden, führte er in der Tagesschau des Schweizer Fernsehens SF (Mittagsausgabe) aus.