Bei der Finanzierung würden auch die Kantone in die Pflicht genommen. In der Integrationspolitik verfolgt die Regierung den Grundsatz, dass Integration nicht nur gefördert, sondern auch gefordert wird, wie das Bundesamt für Migration in einem Communiqué mitteilte. Im Vordergrund steht deshalb die Selbstverantwortung der Ausländerinnen und Ausländer.
Der Anspruch der Schweiz, dass sich Ausländer integrieren sollen, müsse damit noch klarer kommuniziert werden. Eine Untersuchung habe ergeben, dass ein Teil der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz noch zu wenig klar über die Rechte und Pflichten informiert sei und von den Integrationsangeboten zuwenig erreicht werde.
Ein Integrationsgesetz, wie verschiedentlich gefordert, finde sich in den Grundzügen bereits im Ausländergesetz. Dieses sollte aber bei den Zielsetzungen und der Ausrichtung der Integrationsförderung ergänzt werden.
Der Bund will Integrationsbemühungen verstärken. /


Eine Ausgliederung dieser Anliegen in ein Integrationsrahmengesetz sei indessen denkbar.
Probleme bei Sanktionen
Allgemeingültige Integrationserfordernisse für die Wohnbevölkerung wären nach Ansicht des Bundesrates aber nicht verhältnismässig. Besonders bei den Sanktionen entstünden Probleme. Die Gesetze namentlich bei Sozialhilfe und -versicherungen sähen bereits heute Sanktionen gegen Integrationsverweigerung im Beruf vor.
Der Bundesrat schlägt vor, die Neuzuwanderer künftig in einem Gespräch über ihre Möglichkeiten und Chancen in der Schweiz zu informieren. Dabei sollen sie auch auf die an sie gestellten Erwartungen und ihre Pflichten aufmerksam gemacht werden.
Auf der anderen Seite soll die breite Palette von Massnahmen, die Städte und Kantone heute anbieten, ausgebaut werden. Sie genügten sowohl in quantitativer und qualitativer Hinsicht noch nicht den Anforderungen.