Das Leistungsziel sieht derzeit vor, dass die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV rund 60 Prozent des letzten Einkommens sichert, um den gewohnten Lebensstandard in angemessener Weise zu gewährleisten, wie es die Verfassung festlegt.
«Das ist überholt und nicht mehr haltbar», sagte Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), vor den Medien in Bern. Wer 5000 Franken verdiene, könne später mit 3000 Franken Rente nicht anständig und in Würde leben.
Anpassung des Leistungszieles
Deshalb fordern die Gewerkschaften eine Anpassung des Leistungszieles auf 80 Prozent für Leute mit Einkommen bis 5000 Franken im Monat und auf 70 Prozent für Einkommen bis 7000 Franken. Bei höheren Einkommen sollen weiterhin die jetzigen 60 Prozent gelten.
Die Gewerkschaften Unia und SGB lancieren damit eine Grundsatzdiskussion über die Höhe der Renten und auch über das Leben im Alter in Würde.
Kontrahenten: Bundesrat Didier Burkhalter und Nationalrat Paul Rechsteiner (SP, St. Gallen) während der Debatte zur 11. AHV-Revision in der grossen Kammer. /


Sie präsentieren jedoch keine konkreten Lösungsansätze. Diese sollen folgen und sich entwickeln.
Keine Senkung bei Renten
Politisch geht es den Gewerkschaften nun vor allem darum, dass weder bei der AHV noch bei der Zweiten Säule die Renten gesenkt werden. Vorlagen zum Sozialabbau bei der AHV, der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung müssten gestoppt werden, forderte Rechsteiner.
Andreas Rieger, Co-Präsident der Gewerkschaft Unia, schlägt ausserdem ein Modell vor, dass sich im Bauhauptgewerbe seit fünf Jahren bewährt habe: Bauarbeiter ab 60/61 Jahren erhalten nach der Frühpension eine Überbrückungsrente in der Höhe von 80 Prozent des bisherigen Lohnes. Dieses Sozialwerk sei kerngesund.
Solche Branchenlösungen gelte es weiter zu entwickeln. Ausserdem spare der Bund auf diese Weise Dutzende von Millionen bei der Arbeitslosenversicherung und der IV.