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Boni nur bei langfristigem ErfolgBern - Verwaltungsräte und Manager sollen unter Umständen Gelder zurückbezahlen müssen, wenn sie ihre Arbeit schlecht machen. Dies möchte der Nationalrat im Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative verankern. Zudem sollen Boni nur bei nachhaltigem Erfolg bezahlt werden dürfen.pad / Quelle: sda / Mittwoch, 17. März 2010 / 09:02 h
Demnach soll die Rückerstattung bei einem «offensichtlichen Missverhältnis» zur erbrachten Gegenleistung fällig werden. Die Aktionäre können beschliessen, dass das Unternehmen Klage erhebt.
Der Nationalrat sprach sich mit 92 zu 90 Stimmen für diese Formulierung aus. Damit setzte sich die FDP mit Hilfe der SVP durch. Die CVP und die Linke hatten dafür plädiert statt von einem «offensichtlichen Missverhältnis» lediglich von einem «Missverhältnis» zu sprechen.
Dies sei nicht Wortklauberei, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Es gehe um die Frage, ob die Vorlage am Ende Biss habe oder eine «Kukident-Vorlage» sei.
Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative Boni sollen nur ausbezahlt werden dürfen, wenn feststeht, dass die Leistung zum langfristigen Gedeihen des Unternehmens beigetragen hat.«Es geht darum, mit der Bonus-Unkultur aufzuräumen», sagte SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. /
Der Rat hat sich mit 133 zu 56 Stimmen für diese Regelung ausgesprochen, gegen den Willen seiner Rechtskommission. In diesem Punkt unterlagen damit die CVP und die FDP. Ausserdem sollen die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über den Gesamtbetrag der Vergütungen an den Verwaltungsrat abstimmen. Dies möchte der Nationalrat im Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative verankern. Gesamtsumme der Management-Löhne Die Initiative sieht vor, dass die Aktionäre auch über die Gesamtsumme der Management-Löhne abstimmen. Gemäss dem Gegenvorschlag sollen die Aktionäre dagegen selbst entscheiden können, ob sie darüber abstimmen wollen: Die Frage soll in den Statuten geregelt werden. Geklärt hat der Nationalrat weiter die Frage der goldenen Fallschirme. Nach seinem Willen sollen Abgangsentschädigungen und Zahlungen vor Stellenantritt «grundsätzlich untersagt» werden. Diese Formulierung lässt Ausnahmen zu. Der Gegenvorschlag geht damit weniger weit als die Initiative, die goldene Fallschirme strikt verbieten will.
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