Nun beinhaltet sie weitgehend das, was die CVP und die FDP vorgeschlagen hatten: Eine wirtschaftsfreundlichere Alternative zum Volksbegehren.
Weil die SP den Gegenvorschlag nicht gefährden wollte, zog sie einige Anträge zurück, deren Annahme zu einer Verschärfung der Vorlage geführt hätte. Eine Verschärfung hätte bewirken können, dass die Mitteparteien die Vorlage am Ende nicht mehr unterstützt hätten, was wiederum im Interesse der SVP gewesen wäre.
Bei den inhaltlichen Entscheiden gab es indes wechselnde Allianzen: Zuweilen verhalfen SP und SVP gemeinsam einem Vorschlag zum Durchbruch, zuweilen FDP und SVP.
Boni-Ekzess verhindern
Ziel von Initiative und Gegenvorschlag ist es, Lohn- und Boni-Exzesse zu verhindern. Erreicht werden soll dieses Ziel mit einer Stärkung der Aktionärsrechte. So sollen die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über den Gesamtbetrag der Vergütungen an den Verwaltungsrat abstimmen.
Der Gegenvorschlag schreibt vor, dass Boni nur ausbezahlt werden dürfen, wenn jemandes Leistung zum langfristigen Gedeihen des Unternehmens beigetragen hat. Verwaltungsräte und Manager sollen mit Klagen zur Rückgabe von Geldern gezwungen werden können, wenn sie ihre Arbeit schlecht machen.
Der Nationalrat will goldene Fallschirme «grundsätzlich» untersagen. /


Zudem sollen goldene Fallschirme grundsätzlich untersagt werden.
Die Mehrheit zeigte sich überzeugt, dass so die «Abzockerei» eingedämmt werden könnte. Die Linke betonte allerdings, für sie handle es sich nur um einen ersten Schritt. Mehr Aktionärsdemokratie führe nicht zwingend zu tieferen Löhnen, es brauche Obergrenzen.
SVP unzufrieden
Die Debatte dauerte nahezu den ganzen Tag und war geprägt vom Schlagabtausch zwischen der SVP und der SP. Unzufrieden war am Ende die SVP, die vergangene Woche mit ihrer Strategie des indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesebene unterlegen war.
Am Ende beschloss der Rat, Volk und Ständen sowohl die Abzocker-Initiative als auch den direkten Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen. Für die Stichfrage empfiehlt er den Gegenvorschlag. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.