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C-Ausweis als Voraussetzung für EinbürgerungBern - Den Schweizer Pass soll nach dem Willen des Bundesrates nur noch erhalten, wer bereits eine Niederlassungsbewilligung besitzt. Bei den bürgerlichen Parteien kommt diese Änderung gut an. Umstritten bleibt, wie lange Ausländer davor in der Schweiz gelebt haben müssen.ht / Quelle: sda / Montag, 22. März 2010 / 21:47 h
SVP, FDP und CVP begrüssen es, dass für eine ordentliche Einbürgerung künftig ein C-Ausweis verlangt werden soll. Diese Änderung, Teil der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetz, war in der Vernehmlassung.
Mit der gleichzeitigen Verkürzung der nötigen Aufenthaltsdauer von 12 auf 8 Jahre erklärt sich aber unter den Bürgerlichen nur gerade die CVP einverstanden. Die FDP etwa widerspricht der Einschätzung des Bundesrates, dass eine tiefere Anforderung ein Ansporn für die Integration sei. Sie will bei 12 Jahren bleiben.
SVP: Einbürgerung nur mit Militärdienst Während FDP und CVP die Revision insgesamt aber dennoch unterstützen, lehnt die SVP sie ab.Die Senkung der Mindestaufenthaltsdauer ist umstritten. /
Nur gerade die Voraussetzung eines C-Ausweises begrüsst die Volkspartei, zumal der Passus auf ihren Parlamentsvorstoss zurückgeht. Daneben verlangt die SVP aber eine Reihe weiterer Verschärfungen, mit denen sie jedoch auf weiter Flur alleine steht: Einbürgerungswillige müssten auch Kenntnisse der Schweizergeschichte beweisen und sich - zumindest die Männer - explizit bereit erklären, Militärdienst zu leisten. Städte wollen Ausnahme für Jugendliche Abgelehnt wird die neue Regelung mit dem C-Ausweis von der Linken: Als «skandalös und nicht hinnehmbar» bezeichnet die SP die Verschärfung. «Problematisch» ist sie auch für die Grünen. Die Einschränkung auf einen C-Ausweis hält auch der Städteverband für falsch: Gut integrierte Jugendliche mit F- oder B-Ausweis müssten auch weiterhin den roten Pass erhalten können. Klare Worte zur Stossrichtung der Revision findet die Kommission für Migrationsfragen (EKM): «Die Verschärfungen überwiegen die Erleichterungen bei weitem» - auch wenn der Bundesrat das Gegenteil behaupte.
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