Die SVP vermisst im neuen Bürgerrechtsgesetz konkret zwei Punkte: Zum ersten fordert sie, dass Ausländer eine «Loyalitätserklärung» unterzeichnen, also schriftlich versprechen, dass sie die Schweizer Regeln akzeptieren - so etwa die Gleichstellung von Mann und Frau.
Sie fordert zudem, dass nur Personen mit einwandfreiem Leumund Schweizer werden können, also nicht «Verbrecher, Vergewaltiger und Mörder», wie es die SVP ausdrückt. Für Vergehen im Strassenverkehr, also etwa Rasen oder Blaufahren, fordert sie eine Verlängerung der Wartefrist um ganze 15 Jahre.
SP und Grüne: Übertrieben
Nicht zufrieden mit dem vom Kantonsrat verabschiedeten Gesetz sind aber auch SP, Grüne und AL. Die drei Parteien haben am Montagnachmittag beschlossen, gemeinsam das Kantonsratsreferendum zu ergreifen.
Das neue Bürgerrechtsgesetz ist auch ohne die SVP-Forderungen schon einiges restriktiver als die bisherige Praxis. /


Damit kommt voraussichtlich auch die ursprüngliche Vorlage des Regierungsrates an die Urne.
Nach Meinung der Linken ist die vom Kantonsrat verschärfte Vorlage der Regierung «schlicht und einfach übertrieben», wie die SP in einem Communiqué mitteilte. Das neue Gesetz verspiele «jede Chance auf einen weltoffenen Kanton Zürich». Diesen Schritt in eine falsche Richtung gelte es zu verhindern.
Neues Gesetz schon jetzt restriktiver
Das neue Bürgerrechtsgesetz ist auch in seiner vom Kantonsrat verabschiedeten Fassung um einiges restriktiver als die bisherige Praxis, bei der jede Gemeinde selber über die Einbürgerungskriterien entscheiden konnte.
An der Grundvoraussetzung von zwölf Jahren Wohnsitz in der Schweiz wird nichts geändert. Neu ist hingegen, dass ein Antragsteller mindestens drei Jahre in einer Zürcher Gemeinde gelebt haben muss und eine Niederlassungsbewilligung C braucht.