Im Jahr 2009 mussten 72 Personen den Schweizer Pass nach einer Einbürgerung wieder abgeben, wie Marie Avet, Sprecherin des Bundesamtes für Migration (BFM), auf Anfrage Medienberichte bestätigte.
Zwar stieg die Zahl seit 2000 markant an; damals waren es schweizweit 8 Fälle. Auf alle erleichterten Einbürgerungen gesehen machen die Aberkennungen aber weniger als ein Prozent aus.
Insgesamt erhielt das BFM im vergangenen Jahr 152 neue Dossiers, bei denen Unregelmässigkeiten vermutet wurden. Dabei geht es um Personen, die den Schweizer Pass nach Schein-Ehe, wegen falschen Angaben oder durch das Verschweigen wichtiger Tatsachen erhalten haben.
Zu diesen Fällen zählt auch der Türke, der Anfang Woche für Aufsehen sorgte.
Ab Anfang 2011 wird die Anullierungsfrist auf fünf Jahre verlängert. (Symbolbild) /


Das Bundesgericht bestätigte die «Ausbürgerung» des Mannes. Er war während 26 Jahren mit einer Schweizerin verheiratet. Gleichzeitig führte er eine eheähnliche Beziehung mit einer Frau in seinem Heimatland.
Abklärung dauert zu lange
Trotz spektakulärer Fälle ist der Missbrauch insgesamt bescheiden. Problematisch ist jedoch, dass die Verdachtsfälle lange Zeit zur Abklärung in Anspruch nehmen.
Deshalb verlängerte das Parlament die Frist, nach der eine Einbürgerung annulliert werden kann: Sie beträgt ab Anfang 2011 neu acht statt fünf Jahre. Damit sollen Scheinehen bekämpft werden.