Laut dem erstinstanzlichen Urteil sei die Persönlichkeit Gaddafis durch die Publikation der Polizeifotos durch die «Tribune de Genève» verletzt worden, sagte Marc Hassberger, Anwalt der Genfer Tageszeitung. Der Anwalt hatte das Urteil am Montag erhalten.
Laut Hassberger sei der Richter zum Schluss gekommen, die Zeitung habe mit der Publikation die verschiedenen Interessen falsch gewichtet.
Urteil muss publiziert werden
Der Richter verurteilte die Zeitung deshalb dazu, das Urteil zu publizieren - sowohl in ihrer Printausgabe wie auch auf der Internetseite. Das Urteil publizieren muss auch der Kanton Genf. Drei Viertel der dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Kantons, erklärte Hassberger.
Die «Tribune de Genève» überlegt sich, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Bild: Edipresse Verlagshaus. /


Der Rest müsse die Zeitung übernehmen.
Abgelehnt hat das Gericht hingegen die Forderungen eines Schmerzensgeldes von 100'000 Franken für Hannibal Gaddafi. Die Publikation des Urteils sieht der Richter als ausreichende Entschädigung für das erlittene Unrecht an.
Revision?
Die «Tribune de Genève» überlegt sich, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Dies sagte Chefredaktor Pierre Ruetschi im Westschweizer Radio RSR.
Während der Kanton Genf seine Mitverantwortung an der Affäre immer anerkannt hatte, sah die Genfer Zeitung die Publikation der Fotos als gerechtfertigt an.
Amnesty hofft auf Freilassung Göldis
Für Amnesty International ist die juristische Klärung dieser Frage «ein wichtiger Schritt», wie Sprecher Daniel Graf gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Nun könne man «hoffen, dass eine wichtige Barriere für die Freilassung von Max Göldi überwunden ist und Bewegung in die Angelegenheit kommt».
Hannibal Gaddafi hatte sowohl den Kanton Genf als auch die «Tribune de Genève» und einen Journalisten der Zeitung verklagt. Die Klage gegen den Journalisten wurde später zurückgezogen. Auslöser für die Klagen waren die von der Genfer Tageszeitung publizierten Polizeifotos Hannibal Gaddafis.