Die beiden Parteien hätten ihre Vertreter bereits ernannt, müssten deren Namen aber noch bestätigen, sagte Javier Elorza von der spanischen Regierung in Madrid gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Spanien vermittelt zusammen mit Deutschland in der Sache.
Die zwei Mitglieder des Gremiums müssten dann innert 30 Tagen ein drittes Mitglied nominieren. Ab diesem Zeitpunkt hat das Schiedsgericht dann laut Elorza 60 Tage Zeit, um einen endgültigen Entscheid zu fällen.
Das Gremium soll die Umstände der Verhaftung von Hannibal Gaddafi, Sohn des libyschen Staatsführers Muammar Gaddafi, im Juli 2008 in Genf untersuchen.
Bereits im Herbst 2009 hatte die Schweiz die britische Völkerrechtlerin Elisabeth Wilmshurst als Mitglied einer damaligen Schiedskommission ernannt, Libyen den indischen Juristen Sreenivasa Pammaraju Rao. Ob die beiden erneut vorgeschlagen werden, ist nicht klar.
Treffen «gut verlaufen»
Der Schweizer Vertreter, Staatssekretär Peter Maurer, wollte nach dem Treffen in Madrid keine Einzelheiten nennen.
Die der «Tribune de Genève» zugespielten Fotos von Hannibal Gaddafi stehen im Fokus der Verhandlungen. /


Das Treffen sei gut verlaufen, sagte er. Auch der libysche Vertreter äusserte sich positiv: «Seit wir den Aktionsplan unterschrieben haben, bin ich zuversichtlich, dass die Dinge ihren Lauf nehmen.» Die Namen der Schiedsgericht-Mitglieder würden in einer Woche bekannt gegeben.
Bei den Verhandlungen müssen sich die Schweiz und Libyen zudem einig werden in der Frage einer allfälligen Entschädigung für die Libyer. Diese würde fällig, falls die Schweiz die Person nicht findet, die der Westschweizer Zeitung «Tribune de Genève» verbotenerweise Polizeifotos von Hannibal Gaddafi hat zukommen lassen.
Weiter steht die Frage im Raum, warum Schweizer Bürger auch nach Unterzeichnung des Aktionsplans immer noch nicht nach Libyen einreisen dürfen.
Warten auf Libyen
Ursprünglich auf 14.30 Uhr angekündigt, konnte das Treffen schliesslich um etwa 16 Uhr beginnen, wie eine Journalistin der Nachrichtenagentur SDA vor Ort berichtete. Die Vertreter der Schweiz, Deutschlands und Spaniens hätten so lange auf den libyschen Gesprächspartner warten müssen.
Der Aktionsplan sieht vor allem die Einsetzung eines internationalen Schiedsgerichts in Berlin vor. Es soll die Bedingungen der Verhaftung von Hannibal Gaddafi, Sohn des libyschen Staatsführers Muammar Gaddafi, im Juli 2008 in Genf untersuchen.
Die Parteien müssen sich zudem einig werden in der Frage einer Entschädigung für die Libyer. Diese wird fällig, falls die Schweiz die Person nicht findet, die der Westschweizer Zeitung «Tribune de Genève» verbotenerweise Polizeifotos von Hannibal Gaddafi hat zukommen lassen.
Weiter steht die Frage im Raum, warum Schweizer Bürger auch nach Unterzeichnung des Aktionsplans immer noch nicht nach Libyen einreisen dürfen.