Die Bundeskanzlei hat bei der Vorprüfung der Initiative keine formalen Hindernisse identifiziert, wie aus der am Dienstag im Bundesblatt veröffentlichten Bekanntmachung zur Vorprüfung hervorgeht.
Damit kann das Komitee sofort mit der Unterschriftensammlung starten. Der Inhalt der Initiative wird erst nach dem Zustandekommen geprüft. Den Entscheid über die Gültigkeit des Volksbegehrens trifft das Parlament.
Mit der Initiative fordert das Komitee die Todesstrafe für Personen, die «in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen».
Keine politische Gruppierung
Hinter dem Komitee steht keine politische Gruppierung. Die Mitglieder stammen laut deren Angaben aus dem Umfeld eines Opfers. Die Ankündigung der Initiative war letzte Woche auf breite Ablehnung gestossen.
Beginn der Unterschriftensammlung für die Initiative der Wiedereinführung der Todesstrafe. /


Die meisten Politiker kritisierten das Begehren.
Für die Initianten ist die Todesstrafe die «gerechte und logische Strafe» nach einem Mord mit sexuellem Missbrauch. Nur der Tod des Täters ermögliche es den Hinterbliebenen, das Geschehene zu verarbeiten, schreibt das Komitee auf seiner Internetseite.
Würde der Opfer
Auch die Würde des Opfers könne nur so teilweise wieder hergestellt werden, heisst es weiter auf der Seite, die am Dienstag aufgeschaltet wurde. Wenn die Todesstrafe nur ein Opfer verhindern könne, lohne sich die Initiative. Wie Komitee-Sprecher Marcel Graf bereits am Freitag bestätigt hatte, stammen alle Initianten aus dem Umfeld eines Opfers.
Das Argument, dass die Todesstrafe auch Unschuldige treffen könnte, lässt das Komitee nicht gelten: «Solche Verbrechen hinterlassen massive Spuren an den Opfern und am Tatort.» Dank der modernen Kriminaltechnik würden keine Unschuldigen mehr hingerichtet. Weiter wirke die Todesstrafe abschreckend.