sl / Quelle: news.ch / Freitag, 20. August 2010 / 10:34 h
Die Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» ist bei der Bundeskanzlei vor einem Monat zur formellen Vorprüfung eingereicht worden. Die Bundeskanzlei hat dafür grünes Licht gegeben, wie Marcel Graf, Mitglied des Initiativkomitees, gegenüber «NZZ online» sagte.
Sie Initiatoren haben 18 Monate Zeit um 100'000 Unterschriften zu sammeln.
Spätestens nach drei Monaten
Die Initiative fordert, dass rechtskräftig Verurteilte, die jemanden sexuell missbraucht und umgebracht haben, mit dem Tod bestraft werden sollen – und zwar innerhalb von drei Monaten nach einem endgültigen Urteil.
Die Art der Hinrichtung soll vom jeweiligen Richter festgelegt werden.
Die letzte zivile Hinrichtung in der Schweiz wurde an dem dreifachen Mörder Hans Vollenweider im Kanton Obwalden vollzogen. Er wurde am 23.6.1939 festgenommen, und nach langen Gerichtsverhandlungen wurde schliesslich sein Gnadengesuch abgelehnt.
Die Art der Hinrichtung soll vom jeweiligen Richter festgelegt werden. (Symbolbild) /


Er wurde am 18.Oktober 1940 in Sarnen, mittels der von Luzern ausgeliehenen Guillotine, hingerichtet.
1992 aus Militärstrafgesetz gestrichen
Die Schweiz hat die Todesstrafe 1942 abgeschafft. 1992 wurde sie aus dem Militärstrafgesetz gestrichen.
Laut Bundesverfassung ist die Todesstrafe verboten und bis heute gibt es vor der Sammlung der Unterschriften keine materielle Prüfung der Zulässigkeit einer Volksinitiative.
«Eine solche Initiative wirft die Frage auf, ob es nicht sinnvoll wäre, die Gründe für die Unzulässigkeit einer Volksinitiative und das Verfahren der Prüfung neu festzulegen», so Georg Müller, emeritierter Staatsrechtsprofessor der Uni Zürich, gegenüber «NZZ online».
Vier Volksinitiativen für ungültig erklärt
Wenn 100'000 Unterschriften zusammen kommen, entscheidet das Parlament, ob die Initiative gültig ist oder nicht.
Sind einmal 100'000 Unterschriften gesammelt, hätten diese ein derartiges Gewicht, dass eine Ungültigerklärung durch das Parlament sehr schwierig werde. Tatsächlich hat das Parlament bisher erst vier Volksinitiativen für ungültig erklärt, sagt Georg Müller gegenüber «NZZ online».