Die Forderung nach einer allgemeinen Meldepflicht ist der Rechtskommission «zu absolut». Die Motion verlangt, dass alle - auch bloss vermutete - Fälle von Kindsmissbrauch den Kinderschutzbehörden gemeldet werden müssen. Nach Ansicht der Kommission würde damit das Berufsgeheimnis ausgehöhlt.
Wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten, schlägt die Kommission stattdessen vor, den Motionstext so abzuändern, dass «gewisse klar umschriebene Ausnahmen» von der Meldepflicht vorgesehen werden können.
Ein «Register für vorbestrafte Pädophile» lehnt die Kommission einstimmig ab.
Die Forderung nach einer allgemeinen Meldepflicht ist der Rechtskommission «zu absolut». /


Die bestehenden Register reichten aus. Ebenfalls einstimmig verwarf sie zwei Motionen, die ein höheres Strafmass bei Vergewaltigung respektive bei Vergewaltigung von Kindern unter zwölf Jahren forderten.
Die vorgeschlagenen Verschärfungen würden es dem Gericht erheblich erschweren, eine Strafe unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände eines Falles zu verhängen, begründet die Kommission.
Unterstützt wird von der Kommission einzig eine Motion zum besseren Schutz von unmündigen Prostituierten. Wer sich von Unmündigen Sexdienstleistungen erkaufe, solle sich strafbar machen. Der Bundesrat ist daran, mit Blick auf die bevorstehende Unterzeichnung der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch eine Lösung auszuarbeiten.