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Kopftuchverbot in Bad Ragaz aufgehobenBad Ragaz SG - Überraschende Wende im Kopftuchstreit in der St. Galler Gemeinde Bad Ragaz: Die Regionale Schulaufsicht (RSA) Sarganserland hat das Kopftuchverbot an der öffentlichen Schule aufgehoben. Ausgelöst hatte die Debatte eine Empfehlung des St. Galler Erziehungsrats.bra / Quelle: sda / Mittwoch, 22. September 2010 / 11:28 h
Die RSA Sarganserland hat einen Rekurs einer 15-jährigen Schülerin aus Bad Ragaz gutgeheissen. Diese hatte sich geweigert, ihr Kopftuch abzulegen. Die Verfügung des Schulrates von Bad Ragaz sei aufzuheben, schreibt die RSA Sarganserland in einer Mitteilung.
Die Gemeinde hatte ihr Kopftuchverbot auf ein Kreisschreiben des St. Galler Erziehungsrats vom August gestützt. Die Bildungskommission der Kantonsregierung hatte den Gemeinden darin die Möglichkeit eingeräumt, ein Kopftuchverbot an Schulen zu erlassen. Probleme wegen Kopftuch tragenden Schülerinnen gab es im Kanton bisher nur in Einzelfällen.
Konflikt entstanden So entbrannte in der Rheintaler Gemeinde Bad Ragaz ein Konflikt zwischen streng religiösen Muslimen und den Behörden über das Kopftuchverbot. Das Kopftuchtragen sei religiöse Pflicht, sagte die 15-jährige Schülerin.Die Gemeinde hatte ihr Kopftuchverbot auf ein Kreisschreiben des St. Galler Erziehungsrats vom August gestützt. /
Der Schulrat von Bad Ragaz indessen erliess ein allgemeines Kopftuchverbot. Ende August kam es zu einer Anhörung in der Angelegenheit. Mit den Schulbehörden kommunizierten die Eltern der 15-Jährigen nicht mehr selbst - das tat der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) für sie. Der IZRS sorgt mit seiner fundamentalistischen Haltung für Schlagzeilen und Unverständnis. Es kam zu keiner Einigung. Eingriff in Religionsfreiheit Nun hat die Schulaufsicht Sarganserland den Schulrat von Bad Ragaz zurückgepfiffen. Die schulinterne Regel, keine Kopfbedeckung zu tragen, sei kein demokratisch erlassenes Gesetz der Gemeinde oder des Kantons, heisst es in der Begründung. Die Ungleichbehandlung wegen eines religiösen Bekenntnisses lasse sich durch keinerlei qualifizierte und objektive Gründe rechtfertigen. Das Kopftuchverbot sei deshalb ein unverhältnismässiger Eingriff in die Religionsfreiheit der Schülerin.
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