Das Bundesverwaltungsgericht hatte Mitte August der Stahl Gerlafingen erlaubt, ihre Energie aus der Grundversorgung mit reguliertem - und derzeit günstigerem - Tarif zu beziehen.
Wird das Urteil rechtskräftig, dürfen Grossverbraucher wie alle Privat- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100'000 Kilowattstunden von der Grundversorgung profitieren. Ab 2014 ist nur noch der Bezug über den freien Markt vorgesehen.
Gewollter Wettbewerb
Das Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (UVEK) befürchtet, dass damit der gewollte Wettbewerb im Strommarkt gar nicht erst entstehen kann, wie es am Mittwoch mitteilte. Aus diesem Grund will das Departement des abtretenden Energieministers Moritz Leuenberger das Urteil vor Bundesgericht ziehen.
Namentlich will das UVEK abklären lassen, ob das Gericht den Sinn und das Ziel der Stromversorgungsgesetzgebung genügend berücksichtigt hat. Nebst dem Ziel Wettbewerb könnte durch das Urteil auch das Ziel der Versorgungssicherheit gefährdet sein, hält das UVEK fest.
Rechnung würde verteilt
Die Stromversorger müssten laut UVEK in der Lage sein, Grosskunden zu Grundversorgungsbedingungen zu beliefern.
UVEK will verhindern, dass grosse Stromkunden von den günstigeren Preisen in der Grundversorgung profitieren können. /


Sie wären gezwungen, auf dem Markt möglicherweise teuer Strom zu kaufen, um die zusätzliche Energie für die Grosskunden verfügbar zu haben. Die Rechnung würden alle Verbraucher - ob gross oder klein - bezahlen.
Damit würde in die Rechte der Kleinverbraucher und in die Wirtschaftsfreiheit eingegriffen, argumentiert das UVEK. Zudem würde die Planung für die Stromversorger schwieriger, was die Versorgungssicherheit gefährden könnte.
Wahlrecht der Stromsenkung
Beim Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht konkret über das Wahlrecht der Stromkunden zwischen freiem Markt und Grundversorgung zu entscheiden. Mit Berufung auf dieses Wahlrecht wollte die Stahl Gerlafingen, die sich zuvor im freien Markt beliefern liess, in die Grundversorgung wechseln.
Die Elektrizitätskommission (ElCom) hatte ihr den Wechsel verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte jedoch fest, dass die Grundlage für diesen Entscheid ungenügend ist.