In der Schweiz müssen sich Nutzer keine Sorgen machen, da die Rechtslage sehr klar zu Gunsten der Konsumenten geregelt ist. Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Darunter fallen auch Online-Streams auf kino.to und vergleichbaren Plattformen, wo der Nutzer den Film nicht auf dem eigenen Computer speichert.
Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke hält es auch in Deutschland für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird: «Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heisst, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die grossen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat.» Diese Ansicht teilen auch eine Reihe weiterer Rechtsexperten auf ihren Internetpräsenzen, so etwa Telemedicus oder Schwenke & Dramburg.
Letztlich müsse man sich auch fragen, so Solmecke weiter, welche Daten auf den Servern von kino.to bzw. den angeschlossenen Streamingplattformen überhaupt gespeichert worden sind. Zwar sei ein Nutzer über seine IP-Adresse jederzeit identifizierbar, jedoch würden viele Server die IP-Adressen überhaupt nicht speichern.
Keine Gefahr für Schweizer «Streamer». /


Selbst wenn dem so wäre, stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Internet-Zugangsprovider ebenfalls die IP-Adresse ihrer Kunden gespeichert haben. Ist das nicht der Fall, ist eine Zuordnung der IP-Adresse nicht mehr möglich. Betroffen sein könnten also wenn überhaupt nur Nutzer, die in den letzten Tagen die Plattform kino.to genutzt haben.
Zwölf Beschuldigte weiter in Haft
Einen Tag nach der bundesweiten Razzia gegen das Filmportal sind 12 der 13 Festgenommenen weiter in Haft. Eine Person sei freigelassen worden, nach einem weiteren Beschuldigten werde noch gesucht, so der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein. Insgesamt werde gegen 21 Personen ermittelt. Unter ihnen seien sowohl Betreiber der Website kino.to als auch - zum Teil mit diesen identisch - Personen, die beschuldigt werden, als sogenannte Streaming-Hoster illegale Kopien von Filmen für Internet-Nutzer bereitgestellt zu haben.
«Wir beginnen jetzt mit Vernehmungen der Beschuldigten», sagte der Staatsanwalt. Nach seinen Angaben wurden am Mittwoch 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Orten durchsucht. Dabei seien Server beschlagnahmt und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass die Ermittlungen mehrere Monate dauern werden.