Der «Blick» berichtete heute über den indischen «Milliardenauftrag» für Pilatus und stützte sich dabei auf das Aviatik-Insiderportal Defpro.com. Bei den Flugzeugwerken selbst wollte man diesen Bericht nicht kommentieren.
Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) allerdings kennt man das Geschäft. Die Interdepartementale Exportkontrollgruppe hat kürzlich die Bewilligung dafür erteilte. Das bestätigte Jürgen Böhler, Ressortleiter im Seco für das Bewilligungswesen gemäss Güterkontrollgesetz.
Bisher war bekannt, dass Pilatus zu den drei Topbewerbern bei dem Geschäft mit der indischen Luftwaffe gehörte. Gegenüber dem Magazin «Aviation Week» erklärte Indiens Luftwaffenchef P.V.
Ein Pilatus PC-7: Trainingsflugzeug der Schweizer Luftwaffe. /


Naik nun, dass sich das Angebote der Schweizer Flugzeugbauer als das günstigste erwiesen hat. Laut «Aviation Week» hat das Geschäft ein Volumen von einer Milliarde Dollar.
Kein Fall für das Kriegsmaterialgesetz
Weil es sich um unbewaffnete Trainingsflugzeuge handelt, fallen die PC-7 nicht unter das Kriegsmaterialgesetz (KMG), sondern unter das Güterkontrollgesetz (GKG). Dieses regelt den Export von so genannten Dual-Use-Gütern (z.B. Werkzeugmaschinen, gewisse Chemikalien) sowie besonderen militärischen Gütern (wie Trainingsflugzeugen und Simulatoren).
Liegt ein entsprechendes Exportgesuch eines Unternehmens vor, wird dieses vom Seco geprüft. In Fällen mit grosser Tragweite entscheidet die interdepartementale Exportkontrollegruppe, der Verteter des Seco, des Aussen- sowie des Verteidigungsdepartementes angehören. Das ist im vorliegenden Fall geschehen.