E-Bikes würden immer beliebter, und die Palette der angebotenen Produkte werde immer breiter, begründet das ASTRA die Neuregelungen. Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt soll das Tragen eines Velohelms nun obligatorisch werden.
Diese E-Bikes sollen künftig bis maximal 45 km/h über eine Tretunterstützung verfügen dürfen. Mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - dürfen sie maximal 20 km/h erreichen.
Für langsamere E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h wird das Tragen eines Velohelms empfohlen, doch soll der Helm nicht obligatorisch sein. Solche E-Bikes dürfen über eine Motorleistung von maximal 250 Watt verfügen und ohne Pedalbetätigung eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreichen.
Für Fahrer von E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt soll das Tragen eines Velohelms obligatorisch werden. /

Anforderungen für Helme überprüfen
Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) begrüsst die neue Helmtragpflicht: Allerdings sollten die Helmanforderungen für die neue Kategorie der schnellen E-Bikes überprüft und optimiert werden, schreibt der VCS.
Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) zeigt sich erfreut über die Velohelmpflicht. Heute trügen bereits rund zwei Drittel der E-Biker einen Helm. Nun werde diese Quote noch verbessert, schreibt die bfu.
Auch Pro Velo unterstützt die Helmpflicht für die schnellen E-Bikes, wie Präsident Jean-François Steiert sagt. Er hätte auch nichts dagegen, wenn die Fahrer von langsameren Elektrovelos ebenfalls einen Helm tragen müssten.