Über das virtuelle, elektronische Patientendossier können dezentral abgelegte, behandlungsrelevante Daten eines Patienten anderen Leistungserbringen zugänglich gemacht werden. Elektronisch zugänglich wären nicht nur die Krankengeschichte, sondern auch andere Daten wie Untersuchungsergebnisse.Die Weiterleitung der Daten an Krankenkassen ist nicht vorgesehen.
Doppel-Untersuchungen vermeiden
Gesundheitsminister Didier Burkhalter verspricht sich davon mehr Effizienz im Gesundheitswesen. Unnötige Wiederholungen von Untersuchungen liessen sich vermeiden. Dieses Instrument der bundesrätlichen eHealth-Strategie soll auch helfen, die Qualität im Gesundheitswesen zu verbessern: Die Gefahr von Behandlungsfehlern verringere sich, sagte Burkhalter am Freitag vor den Medien.
Wer Zugang zu den Informationen erhält soll stark eingeschränkt werden. /


Für die Akzeptanz und den Erfolg dieses Instruments sei es wesentlich, dass es sich ohne rechtlichen Zwang entwickeln könne. Die Freiwilligkeit soll sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte gelten.
Obligatorisch müssen aber die Spitäler die Infrastruktur für die Arbeit mit elektronischen Patientendossiers bereitstellen. Nur so kann garantiert werden, dass die Daten von Patienten mit elektronischer Krankengeschichte beispielsweise an den behandelnden Spitalarzt weitergeleitet werden können.
Patienten sollen Kontrolle behalten
Befürwortet ein Patient das elektronische Patientendossier, soll er die Kontrolle über die Daten aber nicht verlieren. Gemäss dem vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf sollen die Patienten nämlich bestimmen können, wer Zugriff auf die Daten haben soll.