Beim im März 2011 revidierten Teil des CO2-Gesetzes handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur inzwischen zurückgezogenen Offroader-Initiative der Jungen Grünen. Er sieht vor, dass neu zugelassene Autos nur noch 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen.
Für Neuwagen, welche die Vorgabe nicht erfüllen, muss ein Zuschlag bezahlt werden. Dieser fällt umso höher aus, je grösser der CO2-Ausstoss ist.
Die unabhängigen, kleinen Autoimporteure hatten befürchtet, dass sie mit der neuen Regelung gegenüber den offiziellen grossen Autohändlern einschneidende Wettbewerbsnachteile erleiden würden. Die kleinen Händler könnten bei der Preisgestaltung - anders als die Grossimporteure - keine Mischrechnungen anstellen.
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass neu zugelassene Autos nur noch 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen. /


Dass auf neuen Fahrzeugen, welche die Umwelt stärker belasten als andere, eine Abgabe fällig werden soll, hatte das Referendumskomitee hingegen als «grundsätzlich fair» bezeichnet.
Parallel zur diesen Donnerstag ablaufenden Referendumsfrist führte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Anhörung zum Entwurf der CO2-Verordnung durch. Auch der VFAS hat sich mit einer detaillierten Stellungnahme an dieser Anhörung beteiligt, wie es in einem Communiqué vom Mittwoch heisst.
Gespräche geführt
Gleichzeitig hat der Verband Gespräche geführt, vor allem mit anderen Verbänden und Vernehmlassungsteilnehmern. Nach dem Ablauf der Anhörungsfrist hat der Vorstand des VFAS eine Lagebeurteilung vorgenommen und entschieden, die Unterschriften für das Referendum nicht einzureichen.
Es seien «über 50'000 Unterschriften» zusammengekommen, sagte VFAS-Generalsekretär Joël Thiébaud auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Und: Eine «Einigung hinter den Kulissen» habe es keine gegeben.