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Sie sprechen nicht für uns!

In der Schweizer Verfassung wird nicht stehen, dass Symbole der christlich-abendländischer Kultur im öffentlichen Raum zulässig sind.

Valentin Abgottspon / Quelle: news.ch / Freitag, 22. Juni 2012 / 08:07 h

Am Montag, 11. Juni wurde vom Ständerat die parlamentarische Initiative der Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler bachab geschickt. Frau Glanzmann wollte die Grundrechte einschränken und für christliche Symbole im öffentlichen Raum Verfassungsschutz erwirken. Der Ständerat war nicht gewillt, dieser Initiative Folge zu leisten. Das ist sehr erfreulich. Ich war anlässlich der Diskussion und Abstimmung nach Bern gefahren und verfolgte das Geschehen auf der Zuschauertribüne mit. Frau Glanzmann liess ja bereits vor der Diskussion im Ständerat wissen: «[F]ür mich sind die christlich-abendländischen Symbole nicht nur religiös, sondern sie gehören zu unserer Tradition und zu unserer Kultur». Und so oder ähnlich ging es dann auch im Ständerat weiter. Es war wenig zu hören von einem klaren Bekenntnis zur Laizität, es wurde zwar immer wieder behauptet, dass in der Schweiz Staat und Kirche getrennt seien (was ja nicht stimmt, in vielen Kantonen ist die Situation mit «skandalös» noch sehr wohlwollend umschrieben), und dass es allenfalls Sache der Kantone sei, das Verhältnis Staat/Kirche zu regeln; selbst von Gegnern der Initiative vermisste man leider weitestgehend klare Worte und Bekenntnisse dazu, dass der Staat seinen Staatsbürgern in religiöser Hinsicht neutral gegenübertreten sollte und es keine bevorzugte Behandlung irgendwelcher religiöser Gemeinschaften brauche. Es entstand der Eindruck, dass Gründe des Föderalismus schwerer wogen als rechtsstaatliche Grundsätze, Menschenrechte, Bundesgerichtsurteile und Verfassung. Zudem wurde auch die Befürchtung geäussert, dass die blosse Diskussion über den Schutz christlicher Symbole den Religionsfrieden gefährden könnte. Wie wenig Vertrauen in den öffentlichen Diskurs da offenbar wurde! Dann könnte man ja gleich komplett darauf verzichten, bei kontroversen Themen die Meinung des Volkes zu erfragen. In der gesamten Diskussion wurde das Wort «Humanismus» oder «humanistische Werte» kein einziges Mal in den Mund genommen. Es war oft die Rede von «christlichen Werten», auf denen angeblich die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Schweiz basiere. «Christliche Werte»? Da werde ich immer hellhörig. Gegen folgende, uns heute wertvoll und unverzichtbar scheinende Werte und Prinzipien hat sich die Kirche gestellt: Frauenemanzipation, Freiheit der Kunst, Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit, Abschaffung der Prügelstrafe und insgesamt gegen die Menschenrechte. Diese Rechte mussten gegen die institutionalisierten Religionen durchgesetzt werden. Und jetzt, da diese Rechte etabliert sind, besitzen die Religiösen die kolossale Frechheit, zu behaupten, sie seien nur mit ihrer Hilfe durchgesetzt worden. Es ist schon bedauerlich, dass die Medien solche geschichtsignorante Politiker und Religionsfunktionäre immer wieder mit derlei Aussagen unhinterfragt davonkommen lassen. Ich bin da für etwas mehr Genauigkeit und Sorgfalt in der Sprache. Wenn wir also von Demokratie, Pressefreiheit, Gleichberechtigung , Gerechtigkeit und dergleichen sprechen wollen, dann sollten wir nicht von «christlichen Werten» sprechen. Dann sollten wir diese Werte bei ihrem Namen nennen, nämlich: Demokratie, Pressefreiheit, Gleichberechtigung und Gerechtigkeit. Das Parlament hat entschieden, dass man die Verfassung nicht ergänzen muss. Soll das jetzt etwa heissen, dass die Symbole der abendländisch-christlichen Kultur im öffentlichen Raum nicht zulässig sind oder sein sollen? Davon ist nicht auszugehen.



Debatte im Ständerat (Symbolbild): Kolossale Frechheit bei der Wertediskussion. /

Aber es wäre halt schon zu begrüssen, wenn hier das geltende Recht angewendet würde. Nicht zum Nachteil der religiösen Gemeinschaften, aber für die religiösen Gemeinschaften genau gleich wie für alle anderen Interessengruppen, die im öffentlichen Raum (teilweise gar ausserhalb der Bauzone) einen Prestigebau errichten wollen. Immer wieder werden nämlich für religiöse Symbole Bauvorschriften missachtet, immer wieder werden Ausnahmen gemacht. Es ist folgendermassen bestellt um die verquere Sichtweise und das Empfinden der christlich-konservativen Bewahrer in der Schweiz: Falls ihnen keine Sonderrechte zugestanden werden, fühlen sie sich diskriminiert. Falls sie sich an die selben Regeln wie alle anderen halten sollen, empfinden sie dies als infam. Falls beispielsweise (wie unlängst im Bistum Augsburg) einer kirchlichen Einrichtung (übrigens fast gänzlich staatlich finanziert) untersagt wird, einer lesbischen Angestellten die Kündigung zukommen zu lassen, heulen sie auf: Das sei eine «Frage der Moral», das sei eine Verletzung der Religionsfreiheit. Man muss es immer wiederholen: Wenn einer Gruppe keine Sonderrechte eingeräumt werden, so handelt es sich nicht um Diskriminierung, sondern um Gleichbehandlung und Fairness. Wenn einer kirchlichen Institution die Diskriminierung ihrer Angestellten (z.B. aufgrund ihrer sexuellen Orientierung) untersagt wird, ist diese staatliche Intervention nicht diskriminierend. Man möchte meinen, dergleichen sei selbstverständlich und einleuchtend. Das ist es aber leider nicht. Frau Glanzmann wird nicht müde, immer wieder zu sagen, dass sie den Eindruck gewinne, die christliche Kultur sei unter dauerndem Beschuss, sie habe das Gefühl, man müsse sich beinahe schämen dafür, zu seiner christlichen Religion zu stehen. Ich hingegen gewinne den Eindruck, dass es sich um Rückzugsgefechte von Gruppen handelt, welche sich nicht daran gewöhnen können, dass für sie die selben Regeln zu gelten beginnen wie für alle anderen. Und ich habe das Gefühl, dass ein Staat, in dem es möglich ist, einen Lehrer an einer staatlichen Schule fristlos dafür zu entlassen, weil er kein Kruzifix in seinem Schulzimmer haben will und sich für die Einhaltung der Menschenrechte und Verfassung einsetzt, es wert ist, sich mindestens ein bisschen für ihn zu schämen. Frau Glanzmann und andere Politiker der selben Denkungsart fordern gerne eine rechtliche Sonderstellung für christliche Religion und ihre Institutionen. Sie nehmen dabei gerne Begriffe wie «unsere Kultur» oder «unsere Tradition» in den Mund. Was sie mit «unsere» meint, ist nicht «mein». Ich bin froh um viele Errungenschaften, die in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Schweiz möglich geworden sind. Ich bin auch froh, dass sich je länger je mehr die Überzeugung durchsetzt, dass das Religiöse ins Privatleben gehört und der Staat sich aus religiösen Belangen, z.B. der Finanzierung von Religion herauszuhalten hat. Auf die Rolle, welche insbesondere die katholische Kirche mit ihrer immer noch offenen Diskriminierung der Frau und anderen unappetitlichen Machenschaften spielt, bin ich nicht stolz. Und ich bin wenig stolz darauf, dass der Staat in vielen Kantonen der Schweiz mit den Kirchen immer noch sehr willig ins Bett steigt. Mittlerweile sind übrigens bereits über 20% der Schweizerinnen und Schweizer konfessionsfrei. Es ist höchste Zeit, dass die Politiker bemerken, dass sie diesen Teil der Bevölkerung nicht beständig ignorieren dürfen und deren Rechte nicht immer wieder ungestraft mit Füssen treten können. Wir sollten also öfters folgendes tun, wenn da mal wieder von «unsere Religion...» oder «unsere Kultur...» geschwafelt wird: Uns räuspern, die Hand heben, das Wort verlangen und sagen: «Sie sprechen nicht für uns!»

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