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Terror-Propaganda im Internet: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage

Bern - Ein kurdisches Brüderpaar aus Irak soll von der Schweiz aus an einer islamistischen Terrororganisation im Netzwerk Al-Kaida beteiligt gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht Anklage gegen die zwei Männer erhoben.

fest / Quelle: sda / Montag, 1. Oktober 2012 / 16:34 h

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Brüderpaar unter anderem vor, sich an einer kriminellen Organisation beteiligt, beziehungsweise diese unterstützt zu haben, wie die Behörde am Montag mitteilte. Darauf steht eine Höchststrafe von fünf Jahren. Der ältere der Brüder soll namentlich eine Internetplattform für eine Organisation betrieben haben, welche Mullah Krekar geführt hat. Mullah Krekar gilt als Gründer und ehemaliger Anführer der terroristischen Organisation Ansar al-Islam. Diese sowie die ungenannte neue Organisation gehören zum Al-Kaida-Netzwerk.

Internetplattform betrieben

Innerhalb der Terrororganisation habe der Beschuldigte «verschiedene Schlüsselfunktionen innegehabt», schreibt die Bundesanwaltschaft. Nebst dem Betrieb der Internetplattform soll er auch Botschaften zwischen Mullah Krekar und der Al-Kaida nahestehenden terroristischen Gruppierungen im Irak vermittelt haben. Die Internetplattform diente laut Anklageschrift dazu, neue Mitglieder für die Organisationen der Al-Kaida anzuwerben. Dazu wurde Propaganda aufgeschaltet, wurden Chaträume und Foren betrieben sowie Zeitschriften und Bücher verkauft. Der Verkauf sollte auch Geld zur Umsetzung der terroristischen Ziele in die Kasse spülen. Die Chaträume standen den Mitgliedern als virtuelle Sitzungsräume zur Verfügung. Die Organisation soll europaweit erfolgreich Mitglieder rekrutiert haben.

Hinrichtungen verbreitet

Rege hätten beide Brüder unter verschiedenen Benutzernamen Texte, Bilder und Videos veröffentlicht, schreibt die Bundesanwaltschaft weiter.



Die Internetplattform diente dazu, neue Mitglieder für die Organisationen der Al-Kaida anzuwerben. /

Dazu gehörten Berichte zu Anschlägen, Aufrufe und Botschaften der Führungsspitze der Al-Kaida - und auch Videos, welche brutale Hinrichtungen zeigten. Die Bundesanwaltschaft wirft den Irakern deshalb auch öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit vor und die Verbreitung von Gewaltdarstellungen. Zudem werden die beiden wegen Urkundenfälschung und weiterer Delikte angeklagt. Für die Männer gilt die Unschuldsvermutung.

Asyl widerrufen

Nach früheren Angaben wurden die beiden Beschuldigten im November 2008 in Basel verhaftet. Es handelt sich um aus dem Irak stammende Kurden, die in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt waren und Asyl erhielten. Dieses ist in der Zwischenzeit widerrufen worden. Gegen diesen Entscheid wehren sich die Männer derzeit beim Bundesverwaltungsgericht. Ansar al-Islam ist wie Al-Kaida und ihre Nachfolgeorganisationen in der Schweiz verboten. Die neue Organisation verfolgte laut Bundesanwaltschaft das gleiche Ziel wie Al-Kaida: Ein weltweites islamisches Kalifat einzuführen auf der Basis der islamischen Rechtsordnung, der Scharia. Mullah Krekar war laut Bundesanwaltschaft Ende März 2012 in Norwegen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schwerer Drohung verurteilt worden. Das Urteil sei nicht rechtskräftig. Das Gericht in Oslo habe ihm umfassende Kontakte zu europäischen Jihadisten nachgesagt; zudem habe er auch Osama bin Laden getroffen.

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