Mit einem Bündel koordinierter Massnahmen von Polizei, Sozialwesen und Gesundheitsbereich sowie baulichen Vorkehrungen möchte die Stadt Zürich erreichen, dass das Prostitutionsgewerbe in «stadtverträglicher Weise und unter Achtung der Menschenwürde» ausgeübt werden kann. Dies teilte der Stadtrat am Montag mit.
Dank der Überführung des Strassenstrichs in den kontrollierten Rahmen des Strichplatzes am Depotweg würden die Arbeitsbedingungen der Prostituierten besser, heisst es in der Mitteilung weiter. Zudem würden die Immissionen für die Anrainer geringer sein als heute am Sihlquai.
Besonderes Augenmerk schenke die Stadt dem Austausch mit den Anwohnern des Strichplatzes bezüglich allfälliger zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen. Auf die Eröffnung des Strichplatzes hin beabsichtige der Zürcher Stadtrat zudem, eine zeitliche Beschränkung der Strassenprostitution im Niederdorf auszuschreiben.
Bussen für Freier
Wie der Stadtrat weiter mitteilte, tritt die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) Anfang 2013 vollständig in Kraft.
Das Bewilligungsverfahren für den Strassenstrich sieht unter anderem Ticketautomaten vor. (Symbolbild) /


Sie regelt insbesondere das Bewilligungsverfahren für die Strassen- und die Salonprostitution.
Das Bewilligungsverfahren für den Strassenstrich sieht unter anderem Ticketautomaten vor. Pro Arbeitstag (19 bis 05 Uhr) ist eine Gebühr von fünf Franken zu bezahlen.
Seit der Teilinkraftsetzung der Verordnung per Juli dieses Jahres können Freier verzeigt werden, die «sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt ausserhalb des zugelassenen Gebiets» in Anspruch nehmen oder um eine solche nachsuchen.
Dieser Artikel kommt insbesondere im Langstrassenquartier zur Anwendung. Dort wird Prostitution in Kontaktbars toleriert, der öffentliche Grund ist aber nach wie vor keine Strichzone. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, kann ein diesbezüglicher Fehltritt einen Freier 450 Franken kosten.