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Schweiz akzeptiert 49 neue Empfehlungen von UNO-MenschenrechtsratBern - Volksinitiativen können mit internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der Schweiz in Konflikt stehen. Dagegen will der Bundesrat vorerst keine Massnahmen ergreifen, wie er in einer Stellungnahme zu Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsrats schreibt.hä / Quelle: sda / Mittwoch, 27. Februar 2013 / 13:36 h
Zurzeit stehe zur Debatte, wie die Völkerrechtskonformität von Volksinitiativen sichergestellt werden könne. Ein Entscheid des Parlaments sei nicht abzusehen, heisst es in der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme.
In der Schweiz wurde der Konflikt mit dem Völkerrecht etwa im Zusammenhang mit der Minarettverbots-, der Ausschaffungs- oder der Verwahrungsinitiative thematisiert. Im Rahmen der regelmässigen Überprüfung der Menschenrechtssituation in der Schweiz hatten Ägypten und Norwegen entsprechende Empfehlungen an die Schweiz gerichtet.
50 Empfehlungen bereits angenommen 50 Empfehlungen hat die Schweiz letzten Oktober im UNO-Menschenrechtsrats umgehend angenommen. So sicherte sie etwa zu, die UNO-Konventionen über die Rechte von behinderten Menschen und zum Schutz vor dem Verschwindenlassen zu ratifizieren oder die Anstrengungen zur Bekämpfung von Rassismus, Intoleranz und Ausländerfeindlichkeit zu intensivieren. Vier Empfehlungen lehnte die Schweiz damals ab, weitere 86 nahm sie für eine gründliche Überprüfung entgegen. Davon hat der Bundesrat nun 49 weitere angenommen und 36 abgelehnt. Unter den zurückgewiesenen Empfehlungenen ist etwa auch der Beitritt zum ersten Fakultativprotokoll zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Dieses sieht die Individualbeschwerde der Betroffenen vor. Angenommen hat der Bundesrat verschiedene Empfehlungen, die auf eine institutionelle Stärkung des Menschenrechtsschutzes, besseren Schutz vor Rassismus und Diskriminierung oder Massnahmen gegen sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel zielen. Zu einer Empfehlung, die die Familienpolitik betrifft, will sich der Bundesrat erst nach der Abstimmung über den Familienartikel am 3. März 2013 äussern. Vertreter des Bundes und der Kantone werden die Stellungnahme der Schweiz am 14. März im Menschenrechtsrat in Genf erläutern.
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