Das spanische Verfassungsgericht hatte die für den 9. November geplante Volksbefragung in Katalonien vorläufig untersagt.
Die spanische Zentralregierung hatte gegen die geplante Volksbefragung Verfassungsklage erhoben. /


Die katalanische Regionalregierung rief daraufhin den Obersten Gerichtshof an und argumentierte, das Verbot bedeute einen Verstoss gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung.
Die Richter begründeten die Ablehnung des Antrags damit, dass kein Gericht befugt sei, eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aufzuheben.
Die spanische Zentralregierung hatte gegen die geplante Volksbefragung Verfassungsklage erhoben. Das Verfassungsgericht liess die Klage zu. Damit wurde die Befragung automatisch vorläufig untersagt. Die katalanische Regierung kündigte an, trotz des Verbots an ihrem Vorhaben festhalten zu wollen.