1994 wollte der VgT im Schweizer Fernsehen einen Werbespot zeigen lassen, in dem Schweine auftreten: In der ersten Hälfte des Spots wird ein frei lebendes Hausschwein beim Nestbau gezeigt.
In der zweiten Hälfte werden diesem Tier Schweine in einer Massenhaltung gegenübergestellt. Zum Schluss wird dazu aufgerufen, weniger Fleisch zu essen. Die Ausstrahlung dieses Werbefilmchens lehnte das Schweizer Fernsehen 1994 mit der Begründung ab, es handle sich um politische Werbung.
Verletzung der Meinungsfreiheit
Nachdem sowohl das zuständige Departement als auch das Bundesgericht diesen Entscheid stützten, zog der VgT wegen Verletzung der Meinungsfreiheit vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) - und siegte 2001. Der VgT stellte seinem Spot einen Vorspann voran, in dem er auf das anfängliche Ausstrahlungsverbot hinwies.
Erneute Verweigerung
Daraufhin verweigerte das Schweizer Fernsehen die Ausstrahlung erneut - dieses Mal mit dem Verweis auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Es folgten ein Begehren des VgT ans Bundesgericht um eine Revision des ersten Urteils, die Ablehnung dieser Revision und der erneute Gang des VgT nach Strassburg.
Das Schweizer Fernsehen verwies auf unlauteren Wettbewerb. /


Damit war aber das Ende des Streits noch nicht gekommen.
Revision gutgeheissen
Nachdem der VgT in Strassburg wieder Recht bekam, legte das Eidg. Justizdepartement Revision ein und verlangte eine Neubeurteilung durch die Grosse Kammer des EGMR. Diese stützte den Entscheid der Vorinstanz 2009. Im November desselben Jahres hiess das Bundesgericht dann die vom VgT verlangte Revision gut. Und Ende Januar 2010 soll der Spot nun mit neuen Aufnahmen aus der Massentierhaltung gesendet werden.