In der Schweiz verboten werden sollen Kampfveranstaltungen in «Mixed Martial Arts» und «Ultimate Fighting». Das Trainieren und Ausüben dieser als verwerflich eingestuften Sportarten soll generell untersagt werden. Bilder von Kampfveranstaltungen dürften nicht mehr veröffentlicht werden.
Die Luzerner Regierung hatte beantragt, das Trainieren und Ausüben von «Mixed Martial Arts» und «Ultimate Fighting» nur für Kinder und Jugendliche zu verbieten. Der Kantonsrat entschied aber auf Antrag von Guido Luternauer (SVP) mit 65 zu 29 Stimmen eine Verschärfung.
Gewaltverherrlichende Computergames -und Sportarten sollen für Kinder und Jugendliche verboten werden. (Symbolbild) /


Die Ratsminderheit hatte das generelle Verbot als rechtlich heikel und unverhältnismässig bezeichnet.
Ohne Ethos und Wertesystem
Die umstrittenen Sportarten unterscheiden sich vor allem durch den Vollkontakt von anderen Kampfsportarten. Zudem kann auch dann noch auf den Gegner eingeschlagen werden, wenn er am Boden liegt. Das Ethos und Wertesystem, das östliche Kampfsportarten hätten, fehlten, schreibt der Luzerner Regierungsrat in seiner Botschaft.
Hart vorgehen soll der Bund auch gegen Killergames. Herstellung, Werbung, Einfuhr, Verkauf und Weitergabe von Spielen, in denen grausame Gewalttätigkeiten zum Spielerfolg beitragen, sollen verboten werden. Peter Bucher (CVP) sagte, Gewaltvideospiele könnten labile Menschen negativ beeinflussen.
Der Kantonsrat begründet seinen Appell an den Bund damit, dass nur mit einer schweizweiten Lösung die Verbreitung von Gewaltdarstellungen und -verherrlichungen eingedämmt werden könnten. Die Gesellschaft habe hier Grenzen zu setzen, sagte Monique Frey (Grüne).
In der Schlussabstimmung hiess das Parlament die Standesinitiative mit 104 zu 1 Stimmen gut.