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Automatischer Informationsaustausch: Bundesrat will verhandeln

Bern - Der Bundesrat will mit der EU über den automatischen Informationsaustausch verhandeln. Er hat am Mittwoch den Entwurf für das Verhandlungsmandat verabschiedet. Auch mit den USA soll es Verhandlungen geben.

ig / Quelle: sda / Mittwoch, 21. Mai 2014 / 16:36 h

Der Bundesrat hatte bereits vergangenen Sommer im Grundsatz entschieden, beim automatischen Informationsaustausch (AIA) mitzumachen. Im Herbst kündigte er an, dass er mit den wichtigsten Partnerländern darüber verhandeln werde, wenn ein international anerkannter Standard vorliege. Dieser Standard liegt nun vor. Der OECD-Rat will ihn im Juli genehmigen, die G20-Staaten sollen ihn im September bestätigen. Die Minister der OECD-Mitgliedstaaten und einiger weiterer Länder bekräftigten Anfang Mai die Ziele in einer Erklärung, die auch die Schweiz unterstützte.

Mit Vergangenheitslösungen verknüpfen

Nun will der Bundesrat mit den Verhandlungen beginnen. Dabei will er den Informationsaustausch mit anderen heiklen Fragen verknüpfen: Er hat festgehalten, dass - wo angebracht - Fragen der Regularisierung der Vergangenheit und des Marktzutritts in die Verhandlungen zum AIA einzubringen sind, wie das Finanzdepartement (EFD) schreibt.

Im Falle der EU sollen die laufenden Verhandlungen über die Ausdehnung des Zinsbesteuerungsabkommens «neu orientiert» werden. Die EU hatte stets gefordert, dass in diesen Verhandlungen auch der AIA Thema sein müsse. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf lehnte dies jedoch ab, weil der internationale Standard noch nicht vorlag.

Die EU-Kommission, die im Namen der EU mit der Schweiz verhandelt, muss an ihrem Verhandlungsmandat zum Zinsbesteuerungsabkommen keine Anpassungen vornehmen, wie eine Sprecherin von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta auf Anfrage der sda sagte. Die EU habe sich schon immer auf den Standpunkt gestellt, der automatische Informationsaustausch sei das Ziel dieser Verhandlungen.

Verhandlungen mit den USA

Verhandeln will der Bundesrat nicht nur mit der EU, sondern auch mit den USA, die mit dem Steuergesetz FATCA bereits einen einseitigen Informationsfluss durchgesetzt haben.



Das Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland könnte definitiv abgeschafft werden.(Symbolbild) /

Beim Abkommen zur Umsetzung von FATCA hatte die Schweiz auf das Modell 2 gesetzt. Nun will der Bundesrat über einen Wechsel zum Modell 1 verhandeln. Mit diesem würden Daten zwischen den zuständigen Behörden auf gegenseitiger Basis ausgetauscht.

Verhandlungen mit weiteren ausgewählten Ländern will der Bundesrat prüfen. In einer ersten Phase würden prioritär Staaten in Betracht gezogen, mit denen enge wirtschaftliche und politische Beziehungen bestünden und die für die Schweizer Finanzindustrie wichtig seien, hält das EFD fest. Ausserdem sollen die Länder ihren Steuerpflichtigen eine genügende Möglichkeit zur Regularisierung ihrer Vermögen bereitstellen.

Gesetz zur Umsetzung im Inland

Die Einführung des automatischen Informationsaustausches mit anderen Ländern würde mit bilateralen Abkommen erfolgen. In der Schweiz wäre indes ein Umsetzungsgesetz notwendig, da das geltende Recht den automatischen Informationsaustausch ausschliesst. Mit einem solchen Gesetz würde das Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland definitiv abgeschafft.

Zu den Verhandlungsmandaten können nun die zuständigen parlamentarischen Kommissionen und die Kantone Stellung nehmen. Im Herbst will der Bundesrat sie definitiv verabschieden. Gesetzesvorschläge sollen dem Parlament später vorgelegt werden.


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