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Leider kein Auftrittsverbot für Cesar Millan in Zürich
Im kommenden Herbst wird der wegen seinen Methoden umstrittene Hundetrainer Cesar Millan im Hallenstadion Zürich auftreten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte sich gemeinsam mit der «Initiative für gewaltfreies Hundetraining» für ein Auftrittsverbot oder zumindest für Auflagen stark gemacht. Das Zürcher Veterinäramt kommt nun jedoch zum Schluss, dass der Auftritt wie geplant stattfinden darf.
Im Oktober 2014 wird der Hundetrainer Cesar Millan im Hallenstadion Zürich gastieren und anhand von lebenden Hunden seine Hundeerziehungsmethoden demonstrieren. Da Cesar Millans «Theorie der Rudelhierarchie» wissenschaftlich längst überholt ist und der Trainer mit aversiven Praktiken und nach Schweizer Tierschutzrecht unzulässigen Hilfsmitteln (Würgehalsbänder und elektrisierende Geräte) arbeitet, hatte sich die TIR gemeinsam mit der «Initiative für gewaltfreies Hundetraining» bereits im Mai dieses Jahres für ein Auftrittsverbot eingesetzt.
Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat nun bekannt gegeben, dass Cesar Millan kein Auftrittsverbot erteilt werde. Immerhin erklärt das Veterinäramt, dass der Einsatz der Hunde in der Show so zu gestalten sei, dass die Schweizer Tierschutzgesetzgebung umfassend eingehalten werde. So dürften beispielsweise keine Würgeleinen oder -halsbänder eingesetzt werden.
Über die gesetzlichen Verbote, Rahmenbedingungen und Grundsätze seien sowohl der Veranstalter als auch der Hundetrainer informiert worden. Bei Widerhandlungen werde umgehend ein Strafverfahren gegen alle Beteiligten eingeleitet. Das Veterinäramt sichert zudem zu, dass es den Umgang mit den Hunden vor, während und nach der Show mitverfolgen und bei Gesetzesverstössen, wie insbesondere dem Einsatz unerlaubter Hilfsmittel, umgehend einschreiten werde.
Die TIR ist enttäuscht, dass in der Schweiz einem Hundetrainer wie Cesar Millan, der klar gegen die hierzulande geltende Tierschutzgesetzgebung verstösst, eine Plattform zur Verfügung gestellt wird.
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