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TIR begrüsst Bewilligungspflicht für Hundetrainer in Deutschland

Seit vergangenem August ist für das gewerbsmässige Ausbilden von Hunden beziehungsweise von Hundehaltenden in Deutschland eine Bewilligung erforderlich. Gestützt auf diese Bestimmung hatte das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass auch der Hundetrainer Cesar Millan für das Vorführen von Hunden anlässlich seiner Show «The Leader of the Pack» eine Erlaubnis brauche.

li / Quelle: Tier im Recht / Dienstag, 23. September 2014 / 16:39 h

Seit vergangenem August ist für das gewerbsmässige Ausbilden von Hunden beziehungsweise von Hundehaltenden in Deutschland eine Bewilligung erforderlich. Gestützt auf diese Bestimmung hatte das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass auch der Hundetrainer Cesar Millan für das Vorführen von Hunden anlässlich seiner Show «The Leader of the Pack» eine Erlaubnis brauche. Da er jedoch die notwendige Sachkunde nicht nachweisen konnte, durfte er bei der gestrigen Veranstaltung nicht selber mit Hunden arbeiten. Am 1. August 2014 ist in Deutschland eine Ausbildungspflicht für Hundetrainer in Kraft getreten. Demnach benötigen Personen, die gewerbsmässig Hunde ausbilden oder Tierhalter bei der Ausbildung von Hunden anleiten, eine Bewilligung der zuständigen Behörde. Um eine solche zu erhalten, müssen die betreffenden Personen darlegen, dass sie über die für die Tätigkeit als Hundetrainer erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Erfüllt ein Antragsteller diese Anforderungen nicht, kann die Behörde weitere Ausbildungen verlangen oder den Antrag ablehnen.

Verbot für Cesar Millan in Deutschland

Gestützt auf diese Bestimmung wurde dem amerikanischen Hundetrainer Cesar Millan im Bundesland Niedersachsen nun untersagt, an seiner Veranstaltung selber mit Hunden zu arbeiten.



Aktion «Tausche TV-Hundetrainer-Ticket gegen Training». /

Im Rahmen seiner Show «The Leader of the Pack» hatte Cesar Millan den Auftritt von fünf kurz vor der Show ausgewählten Hunden für jeweils bis zu zehn Minuten geplant, um seine Ausbildungsmethoden zu demonstrieren. Einen Antrag für eine entsprechende Bewilligung hat der Hundetrainer zwar gestellt, es war ihm aber nicht gelungen, das notwendige Sachwissen nachzuweisen. Um die Show wie geplant durchführen zu können, zog Cesar Millan für den gestrigen Auftritt nun einen zertifizierten deutschen Hundetrainer bei, der an seiner Stelle mit den Hunden agierte.

Für einen artgerechten Umgang mit den Tieren

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die in Deutschland neu in Kraft gesetzte Bewilligungspflicht für Hundetrainer und den darauf gestützten Entscheid des Verwaltungsgerichts Hannover. Die korrekte und wissenschaftlich fundierte Ausbildung von Hunden und Hundehaltenden ist für einen artgerechten Umgang mit den Tieren und ein entspanntes Zusammenleben mit Nichthundehaltenden von entscheidender Bedeutung. Hundeausbildner sind daher dringend auch in der Schweiz gewissen Kontrollen zu unterwerfen.

Kein Verbot für Cesar Millan in der Schweiz

Die TIR hatte sich dafür stark gemacht, dass Cesar Millan auch in Zürich ein Auftrittsverbot oder strenge Auflagen für seine Show erhält. Das kantonale Veterinäramt hat jedoch leider im Juli bekannt gegeben, dass die Veranstaltung wie geplant am 3. Oktober stattfindet.

Zu begrüssen ist in diesem Zusammenhang die von der «Initiative für gewaltfreies Hundetraining» ins Leben gerufene Aktion «Ticket gegen Training». Dabei können gebrauchte und ungebrauchte Tickets von Hundetrainern wie Cesar Millan bei gewissen Hundeschulen in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich gegen eine Übungsstunde eingetauscht werden.

 


Links zum Artikel:

Initiative für gewaltfreies Hundetraining Dies ist eine länderübergreifende Aktion von Deutschland, Österreich und der Schweiz.


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Welche Hundeschule ist die richtige?





Leider kein Auftrittsverbot für Cesar Millan in Zürich





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