|
||||||
|
||||||
|
|
BAKOM senkt Radio- und TV-Gebühr um 11.30 FrankenBern - Ab dem 1. Mai wird die Radio- und TV-Empfangsgebühr nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstehen und deshalb für private Haushalte um 11.30 Franken von 462.40 auf 451.10 Franken sinken. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichts, das am Mittwoch veröffentlicht wurde.jbo / Quelle: sda / Mittwoch, 29. April 2015 / 12:34 h
Derzeit unterliegen die Empfangsgebühren einem Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent. Ab Mai ändert sich die Praxis: Von da an werden die Gebühren für die Haushalte und jene für die Unternehmen um 2,5 Prozent gesenkt. Die Firmen bezahlen je nach Kategorie zwischen 14.90 Franken und 34.40 Franken weniger.
«Wir setzen somit das Urteil des Bundesgerichts mit sofortiger Wirkung um», teilten das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Billag nach Publikation des Urteils am Mittwochmittag mit. Darin hat das oberste Schweizer Gericht eine Praxisänderung beschlossen. Demnach wird die Empfangsgebühr nicht mehr als sogenannte Regalabgabe betrachtet, auf welche die Mehrwertsteuer erhoben wird. Sie sei eher eine Zwecksteuer, vergleichbar mit einer Kurtaxe, argumentiert das Bundesgericht. Allfällige andere Auswirkungen dieses Urteils würden das BAKOM und die Eidgenössische Steuerverwaltung nun eingehend prüfen, hiess es weiter. Billag darf keine Mehrwertsteuer erheben Das Bundesgericht entschied, dass die Radio- und Fernsehgebühr nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Der Gebührenzahler erhält nämlich keine direkte Leistung vom Bund. Ab Mai ändert sich die Praxis, dann werden die Gebüren für die Haushalte um 2,5 Prozent gesenkt. /
Ein solches Austauschverhältnis bildet jedoch die Grundlage für die Erhebung einer Mehrwertsteuer. Der Bund nimmt die Gebühr nicht entgegen, um als Gegenleistung ein Radio- oder Fernsehprogramm zu liefern. Er kauft auch keine Programme bei der SRG oder anderen Anbietern ein. Vielmehr erhebt die Billag für den Bund die Empfangsgebühr, um damit die SRG und andere Programmanbieter zu subventionieren. Diese erhalten also vom Bund Leistungen, um einen vom Gesetz als förderungswürdig betrachteten Zweck zu erfüllen. Subventionen unterstehen jedoch nicht der Mehrwertsteuer, weil keine konkret umschriebene Gegenleistung dafür erwartet wird. Grundrecht Ausserdem gehört das Recht, Radio- und Fernsehprogramme zu empfangen, zur Informationsfreiheit und ist damit ein Grundrecht. Aus diesem Grund kann dieses Recht nicht vom Bund gegen die Entrichtung einer Gebühr eingeräumt werden. Das Bundesgericht vergleicht die Empfangsgebühr mit einer Kurtaxe: Das Gemeinwesen erhebt von einem bestimmten Personenkreis die Taxe. Der Ertrag wird an die Kur- oder Verkehrsvereine weitergeleitet, damit diese Leistungen erbringen, die im öffentlichen Interesse sind. Die Abgabepflichtigen können diese nutzen, müssen dies jedoch nicht.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|