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Jungfüchse überfahren und einfach weitergefahrenGestern Abend hat ein unbekannter Lenker mit seinem Auto auf der H13 bei Beringen zwei Jungfüchse tödlich angefahren und sich in der Folge pflichtwidrig von der Unfallstelle entfernt. Die Schaffhauser Polizei bittet die Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und erklärt, wie nach einem Wildunfall vorzugehen ist.bert / Quelle: news.ch / Freitag, 29. April 2016 / 08:49 h
Kurz vor 22 Uhr am Donnerstag meldete eine Autofahrerin der Einsatz- und Verkehrsleitzentrale der Schaffhauser Polizei, dass ein ihr voranfahrendes Auto auf der H13 bei Beringen mit zwei Jungfüchsen kollidiert sei. Der unbekannte Lenker des Unfallautos entfernte sich anschliessend pflichtwidrig von der Unfallstelle. Der aufgebotene Jagdaufseher (Wildhüter) konnte in der Folge nur noch den Tod der beiden Jungfüchse feststellen.
Der Frühling ist in der Tierwelt verbunden mit der Umstellung von nährwertarmer zu nährwertreicher Kost und mit dem Gebären und Aufziehen der Jungtiere. Dazu gehört auch das Aufsuchen von neuen Äsungsgründen (Äsung bezeichnet in der Jägersprache die Nahrung des Wildes) in der Dämmerungs- und Nachtzeit. Bevorzugte Äsungsgründe sind üppige Wiesen in der Nähe von Deckung bietenden Wäldern. Es sind folglich insbesondere Strassen entlang von Wald- und Feldrändern, die zu den gefährlichsten Zonen für Wildunfälle zählen. Geschwindigkeit anpassen Hinzu kommt, dass das weibliche Rehwild in den nächsten Wochen ihre Kitze, vorwiegend in den jetzt entstehenden hohen Heugraswiesen, setzen wird. Aus diesem Grund ist ebenfalls vermehrt mit wechselndem Rehwild zu rechnen, weil die Rehgeiss mit dem Säugen der Kitze gezwungen ist, das Setzgebiet aufzusuchen. Die Rehböcke loten im Mai ihre Reviere aus und in diesem Zusammenhang kann es durchaus auch sein, dass ein weichender Rehbock unverhofft auf eine Strasse springt und zum Opfer eines Wildunfalles werden kann. Der Unfallverursacher hat die toten Jungfüchse einfach liegen gelassen. /
Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass im Bereich von gefährdeten Stellen die Geschwindigkeit angepasst und Bremsbereitschaft erstellt wird. Passiert trotzdem ein Wildunfall ist zwingend die Polizei zu verständigen, da es sich um einen Verkehrsunfall handelt und ein solcher meldungspflichtig ist. Die Polizei verständigt den zuständigen Jagdaufseher (Wildhüter), der für den betroffenen Automobilisten ein Wildunfallschadenformular ausstellt als Bestätigung für die Versicherung. Die Schaffhauser Polizei empfiehlt folgendes Vorgehen nach einem Wildunfall: 1. Anhalten und Warnblinker einschalten. 2. Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern (Pannendreieck). 3. Polizei über die Notrufnummer 117 benachrichtigen; sie bietet den zuständigen Jagdaufseher (Wildhüter) auf. 4. Abstand zum verletzten Wildtier halten, da dieses unter Stress steht und darum gefährlich werden kann. 5. Warten bis zum Eintreffen des Jagdaufsehers (Wildhüters). Hinweis: Bei jedem Wildunfall, auch wenn das Tier unverletzt zu sein scheint oder davongerannt ist, ist gemäss Gesetz unverzüglich die Polizei oder ein Wildhüter zu benachrichtigen. Ein Wildtier anfahren ist nicht strafbar. Wer die Meldung hingegen unterlässt, macht sich strafbar!
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