Grund für die mögliche Stellenaufstockung ist die Furcht vor einer Rekurslawine, die wegen des Vergleichs zwischen der Grossbank UBS, der Schweiz und den USA über dem Bundesverwaltungsgericht niedergehen könnte.
In dem letzten August geschlossenen Vergleich hat sich die Schweiz gegenüber den USA verpflichtet, innerhalb eines Jahres ein neues Amtshilfegesuch zu bearbeiten. Betroffen sind 4450 US-Inhaber eines UBS-Kontos.
Bearbeitet wird das Amtshilfegesuch von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV). Sie muss in allen 4450 Fällen innert Jahresfrist eine Schlussverfügung erlassen, gegen die die Betroffenen Rekurs ergreifen können.
Stellen nicht auf Vorrat
Wie viele von diesem rechtsstaatlichen Mittel Gebrauch machen werden, ist schwierig einzuschätzen. Die Kommission für Rechtsfragen schlug deshalb vor, dass die Stellen nicht einfach auf Vorrat geschaffen werden sollen, sondern erst im Bedarfsfall zu bestellen sind.
Zudem sollen höchstens fünf bis 31.
Es sollen höchstens fünf bis 31. Oktober 2011 befristete Stellen geschaffen werden. /


Oktober 2011 befristete Stellen geschaffen werden dürfen. Wann der Bedarfsfall gegeben ist, soll die Gerichtskommission der Bundesversammlung entscheiden.
Gegen die Vorlage sprach sich einzig die SVP aus. Die Schweiz dürfe nicht ein rechtsstaatlich fragwürdiges Verfahren unterstützen. Sie konnte sich damit nicht durchsetzen. Mit 104 gegen 49 Stimmen bei zwei Enthaltungen sagte der Nationalrat Ja zur Vorlage. Der Ständerat nimmt sich am Mittwoch dem Thema an.