Die USA verzichten auf die Durchsetzung der Zivilklage, welche die Offenlegung der Identität von 52'000 UBS-Kontoinhabern verlangte.
Die USA ziehen das vor dem zuständigen Gericht in Miami hängige Durchsetzungsbegehren gegen die UBS sofort zurück und verpflichten sich, kein weiteres zu stellen.
Die Schweiz verpflichtet sich im Gegenzug, ein rund 4450 Konten betreffendes neues Amtshilfegesuch der USA innert eines Jahres zu bearbeiten. Die US-Steuerbehörde IRS wird das Amtshilfegesuch auf der Basis des geltenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens an die Eidg. Steuerverwaltung schicken.
Diese wird das neue Amtshilfegesuch nun mit Hilfe einer Projektorganisation beschleunigt behandeln. Dies werde schätzungsweise 40 Mio.
Bundespräsident Hans-Rudolf Merz informiert im Anschluss an die Bundesratssitzung zum Abkommen zwischen der Schweiz und den USA im Fall UBS. /

UBS-Filiale am Paradeplatz Zürich. /


Fr. kosten, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz an einer Medienkonferenz in Bern.
Die UBS muss ihrerseits die vom Amtshilfegesuch betroffenen Kontoinformationen bereitstellen und für die Behandlung durch die Eidg. Steuerverwaltung aufbereiten, wozu sie sich in einer separaten Vereinbarung mit dem IRS verpflichtet hat.
Erleichterung beim Bundesrat
Der Bundesrat sei erleichtert, dass die Beziehungen zwischen der USA und der Schweiz nicht länger gefährdet seien, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Das neue US-Gesuch werde im Rahmen des geltenden Rechts bearbeitet.
Die Schweiz habe mit den USA einen eigentlichen Friedensvertrag abgeschlossen, fasste Aussenministerin Micheline Calmy-Rey das Resultat des UBS-Vergleichs zusammen. Es sei gelungen, die schweizerische Rechtsordnung und den Finanzplatz Schweiz zu schützen und das existenzbedrohende Problem der UBS zu lösen.
Nach Bekanntwerden der Details des Vergleichs haben die Aktien der Bank zwar an Wert verloren, erholten sich bis zum Handelsschluss aber leicht. So standen die UBS-Aktien am Ende noch mit 0,9 Prozent bei 16.74 Franken im Minus.