Der ehemalige Bundesrat zeigte sich zudem erleichtert, dass die Zielsetzung der Vereinbarung im Rahmen der geltenden Gesetze und des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den beiden Ländern erreicht werden könne. Nun könne die UBS auch ihre Reputation wieder herstellen.
Wichtig fürs Vertrauen
Auch der der Wirtschaftsdachverband econonomiesuisse ist erleichtert über das Abkommen. «Der zentrale Punkt war für uns die Einhaltung der Schweizer Rechtsordnung und die Rücksicht auf die Rechtsmittel der Beklagten: beides ist eingehalten worden», sagte Präsident Gerold Bührer.
Dies sei über den Finanzplatz hinaus wichtig für das Vertrauen in den schweizerischen Rechtsstaat.
Die Bankiers sind zufrieden
Die Schweizerische Bankiervereinigung ist ebenfalls zufrieden mit den Details des Vergleichs. Die aussergerichtliche Lösung sei inhaltlich überzeugend, teilten die Bankiers mit. Ein langwieriger Prozess mit unsicherem Ausgang habe vermieden werden können.
«Die Vereinbarung trägt zur Lösung eines der dringlichsten Probleme der UBS bei», so Kaspar Villiger. /


Nun könne die UBS ohne rechtliche Unsicherheit ihre Konsolidierungsphase weiterführen.
Die Bundesratsparteien äusserten sich grundsätzlich zufrieden. Nach Ansicht von FDP-Präsident Fulvio Pelli hat der Vergleich weiteren Schaden für den Schweizer Finanzplatz verhindert. Die Banken müssten aber aus dem Fall Lehren ziehen und einsehen, «dass sie auch ausländisches Recht respektieren müssen».
Ist der Bund zu weit gegangen?
Für CVP-Präsident Christophe Darbellay ist die Einigung mit den USA zwar eine gute Sache. Allerdings könnte es auch sein, dass der Bund unter Umständen zu weit gegangen sei. Die Kriterien der OECD sähen lediglich nur vor, bei Steuerdelikten in begründeten Fällen Amtshilfe zu leisten.
Zentral ist für die SVP, dass die Schweizer Rechtsordnung eingehalten wird. Für den SP-Präsidenten Christian Levrat ist der Vergleich dank Bundesrätin Micheline Calmy-Rey zustande gekommen. Bundesrat Hans-Rudolf Merz und die Banken hätten sich «passiv verhalten».