Gestützt auf das Abkommen verlangt die Schweiz nämlich von jedem Schengen-Staat, alle libyschen Staatsangehörigen zu melden, die um ein Visum für den Schengenraum ersuchen. Gibt es Bedenken, kann die Schweiz die Erteilung des Schengen-Visums verweigern, wie Jonas Montani, Sprecher des Bundesamts für Migration (BFM), zu einer Meldung der «NZZ am Sonntag» sagte.
Allgemein formulierte Kriterien erlauben den Schweizer Behörden, bei der Beurteilung auch politische Aspekte zu berücksichtigen: Ein Visum wird etwa verweigert, wenn der Antragsteller die «öffentliche Schicherheit der Schweiz gefährdet», wie es in den Weisungen des BFM an die Schweizerischen Auslandvertretungen heisst.
Das EDA wollte nicht sagen, ob libysche Anträge schärfer kontrolliert werden. /


Welche Praxis derzeit gegenüber libyschen Staatsangehörigen angewendet wird und ob Visa für bestimmte Personengruppen wie Behördenvertreter generell verweigert werden, konnte Montani nicht sagen. Auf Anfrage verwies er an das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), welches in der Angelegenheit aber jede Auskunft verweigerte.
Ebenso wenig konnte der BFM-Sprecher sagen, ob und aus welchen Gründen in letzter Zeit Visa-Anträge von libyschen Staatsangehörigen abgelehnt worden sind.