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Biometrische Datenerfassung darf delegiert werdenBern - Zur Ausstellung von Visa für die Schweiz und den Schengen-Raum darf die Schweiz die Erfassung der biometrischen Daten an Private delegieren. Nach hartnäckigem Widerstand ist der Nationalrat auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.fkl / Quelle: sda / Donnerstag, 10. Dezember 2009 / 11:52 h
Stillschweigend beugte sich die grosse Kammer dem Ständerat und segnete den Antrag der Einigungskonferenz ab. Die Konferenz hatte sich am frühen Morgen mit 15 zu 11 Stimmen darauf verständigt, die Datenerfassung durch Dritte zu gestatten. Die Schweizer Gesetze werden damit den neuen Anforderungen des Visa-Informationssystem (VIS) angepasst.
Mit der zentralen VIS-Datenbank soll das so genannte Visa-Shopping verhindert, die Identitäts-Prüfung von Visums-Inhabern vereinfacht und die Betrugs-Bekämpfung verbessert werden. Künftig kann eruriert werden, ob eine Person bereits bei einer anderen Botschaft einen Passierschein beantragt hatte.
Mit einer Datenbank soll das Visa-Shopping verhindert werden. /
Widerstand von Links Widerstand leisteten bis zuletzt die linken Parteien. Die SP zog einen Antrag auf Ablehnung erst zurück, nachdem Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf versicherte, dass der Bundesrat die Umsetzung des Schengener Visa-Informationssystems eng begleiten werde. Die Linke, aber auch die SVP, hatten aus Gründen des Datenschutzes die elektronische Erfassung der Fingerabdrücke und des Fotos nicht an Private delegieren wollen. Visa ausstellen sei eine heikle Aufgabe. Immer wieder komme es dabei zu Missbrauch und Korruption. Diese Risiken verschärften sich durch die Auslagerung, warnte die Linke vergeblich.
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