Göldi habe am Donnerstag das Gefängnis verlassen können, bestätigt Daniel Graf, Sprecher von Amnesty International in der Schweiz. Amnesty fordert, dass Göldi nun rasch Pass und Visum zur Ausreise erhält.
Amnesty habe im Verlauf des Donnerstagabend von Göldis Familie erfahren, dass dieser das Gefängnis verlassen konnte, sagte Graf auf Anfrage. Keine Angaben machen konnte der Sprecher zum genauen Aufenthaltsort Göldis.
Der Schweizer ABB-Mitarbeiter sei im Gefängnis gut behandelt worden, bestätigte Graf frühere Aussagen. Göldi gehe es «den Umständen entsprechend gut».
Gewisse Verzögerung möglich
Da in Libyen am Freitag die Behörden nicht arbeiten, müsse bei der Ausreise Göldis eine gewisse Verzögerung in Kauf genommen werden. «Dann ist es aber wichtig, dass es rasch geht», sagte Graf weiter.
Max Göldi war in Libyen festgehalten worden. (Archivbild) /


Aussenministerin Micheline Calmy-Rey hatte sich zuvor erleichtert über die Freilassung Göldis gezeigt. Sie dankte «unseren EU-Partnern, in erster Linie Spanien und Deutschland» für ihre Unterstützung.
Ob Göldi ein Ausreisevisum erhalten wird, ist ungewiss. Über eine mögliche Ausreise war bereits im August 2009 spekuliert worden, nachdem der damalige Bundespräsident Hans-Rudolf Merz sich für die Verhaftung eines Gaddafi-Sohnes in Genf entschuldigt hatte.
An einen unbekannten Ort verschleppt
Statt einer Freilassung wurden aber Göldi und der ebenfalls festgehaltene Schweizer Rachid Hamdani wenig später an einen unbekannten Ort verschleppt.
Im November 2009 waren die beiden Schweizer zu Geld- und Haftstrafen verurteilt worden. Anfang Februar hatte ein Berufungsgericht Hamdani freigesprochen, während Göldis Haftstrafe von 16 auf vier Monate verringert wurde.
Göldi und Hamdani wurden im Juli 2008 wegen angeblicher Verstösse gegen Einwanderungs- und anderer Gesetze festgenommen. Wenige Tage zuvor waren ein Sohn des libyschen Staatschefs Muammar Gaddafi und dessen Frau in Genf vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam genommen worden wegen Verdachts auf Misshandlung von zwei Hausangestellten.