Der Nationalrat beauftragte den Bundesrat damit, eine Gesetzesvorlage für ein neues Gebührensystem auszuarbeiten. Alle Haushalte und Betriebe sollen demnach Radio- und Fernsehgebühren bezahlen, unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte besitzen oder nicht.
Dies hatte auch der Bundesrat vorgeschlagen. Er legte im Januar einen Bericht mit verschiedenen Optionen vor und sprach sich dabei für eine allgemeine Abgabe aus. Das heutige System sei ungerecht, weil Radio- und Fernsehprogramme heute auch über Handys und Computer empfangen werden könnten, begründete er dies.
Nutzen für Demokratie
Zudem würden nahezu alle Radio und Fernsehen nutzen, und die übrigen profitierten indirekt von der Rolle, die Radio und Fernsehen in der Demokratie spielten. Von den Gebühren befreit werden sollen nach dem Willen des Bundesrates nur sozial Benachteiligte. Der Nationalrat möchte, dass der Bundesrat darüber hinaus Ausnahmen für bestimmte Betriebe prüft.
Auch Handy- und Computerbenützer werden zur Kasse gebeten. /


Auch was das Inkassosystem betrifft, ist der Nationalrat einig mit dem Bundesrat. Dieser hatte alternative Möglichkeiten für die Durchführung des Inkassos geprüft, aber einer zentralen Lösung den Vorzug gegeben, wie sie heute mit der Billag besteht.
Keine Schwarzseher mehr
Der Bundesrat rechnet damit, dass mit dem neuen, geräteunabhängigen System die Gebühren sinken werden, und zwar um rund 100 Franken. Heute betragen die Gebühren für Radio- und TV-Empfang 462 Franken im Jahr. Sinken würden sie vor allem deshalb, weil sich das Problem der Schwarzhöhrer und -seherinnen nicht mehr stellen würde.
Zwar bezahlen heute über 90 Prozent der Haushalte Radio- und TV-Gebühren. Bei den Betrieben sieht es jedoch anders aus: 20 bis 30 Prozent der Betriebe bezahlen keine Gebühren. Der Schweizerische Gewerbeverband hat bereits angekündigt, die Einführung der allgemeinen Gebührenpflicht zu bekämpfen.