Postfinance habe selbständig und gemäss geltendem Schweizer Recht über die Schliessung des Kontos entschieden, ohne dass von irgendwoher Druck ausgeübt worden sei, sagte Leuthard. Fragesteller Josef Zisyadis (PdA/VD) hatte sich erkundigt, ob die USA die Schliessung des Kontos veranlasst hätten.
Nach eigenen Angaben Postgeheimnis gewahrt
Postfinance überprüfe bei der Kontoeröffung die persönlichen Daten des Kunden, aber nicht dessen Wohnadresse. Zeige sich später, dass falsche Angaben vorlägen, beendige Postfinance falls nötig die Geschäftsbeziehung. Jedes Jahr würden wegen falscher Informationen einige hundert Konti geschlossen, sagte die Postministerin.
Ausländern ohne Wohnsitz in der Schweiz könne Postfinance keine Geschäftsbeziehungen anbieten.
Bundesrätin Doris Leuthard: Keinen Druck ausgeübt. /


Bei der umstrittenen Schliessung des Wikileaks-Kontos habe Postfinance nach eigenen Angaben das Postgeheimnis gewahrt. Das UVEK als Überwachungsbehörde habe nun klären, ob alles rechtlich korrekt abgelaufen sei.
In der schriftlichen Antwort auf eine zweite Frage präzisierte sie, dass der Zahlungsverkehr Schutzbereich des Postgeheimnisses sei. Nach gängiger Praxis und Lesart des Begriffs «Zahlungsverkehr» fielen die Existenz Kontos respektive dessen Aufhebung nicht unter das Postgeheimnis. Eine Verletzung habe nicht stattgefunden.
Inhalt der Depeschen noch nicht bekannt
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey äusserte sich am Montag ebenfalls zur Wikileaks-Affäre. Die US-Behörden hätten das Aussendepartement (EDA) über die Enthüllungen informiert, aber keine genauen Angaben zu deren Inhalt gemacht.
Der Bundesrat könne erst über eine Reaktion entscheiden, wenn er die fraglichen Depeschen genau kenne, hielt Calmy-Rey fest.