Er widersetzt sich damit dem Ständerat, der es in der Herbstsession abgelehnt hatte, dem Drängen der SBB nachzugeben. Diese hatte argumentiert, dass die zusätzlichen Millionen für «dringend notwendige Erweiterungsprojekte» nötig seien, etwa die Anpassung von Tunnels und Brücken der Rhonetallinie für Doppelstockzüge.
Unterhalt vernachlässigt
Die Debatte über die Verpflichtungskredite hatte der Nationalrat bereits vergangene Woche geführt. Für den höheren SBB-Kreditrahmen hatten sich neben der SP und den Grünen auch die CVP und die BDP ausgesprochen. Die Christlichdemokraten verbanden das mit der Forderung, dass das Geld in den Substanzerhalt gesteckt müsse.
In den letzten Jahren wurde nämlich der Unterhalt des SBB-Netzes vernachlässigt. Die SBB beziffert den Bedarf in einer Studie allein für die Periode 2010-2016 auf jährlich 850 Mio. Franken. In einem Zweitgutachten wurde der Bedarf für den gleichen Zeitraum auf jährlich 500 Mio. veranschlagt.
Der Bundesrat hatte diesen Mehrbedarf in der Botschaft zu den Verpflichtungskrediten 2011 und 2012 bereits berücksichtigt. Er war über die Anträge des Bundesamts für Verkehr (BAV) hinausgegangen und hatte für den Substanzerhalt bei der SBB im Vergleich zur anfänglichen Finanzplanung pro Jahr rund 160 Mio.
SBB. /


Fr. zusätzlich vorgesehen.
Bundesrat gegen Erhöhung
Der Nationalrat sprach nun aber einen weiteren Zuschlag von 140 Millionen Franken für die SBB, gegen den Willen des Bundesrates. SVP und FDP stellten sich gegen diese weitere Aufstockung. Ihr Minderheitsantrag scheiterte aber mit 110 gegen 67 Stimmen.
Die SBB wolle das Geld nicht für den Substanzerhalt, sondern für Erweiterungsprojekte, machten die beiden Fraktionen geltend. Das führe bloss zu Folgekosten in unbekannter Höhe.
Nicht bestritten wurde die schon vom Ständerat bewilligte Erhöhung für die konzessionierten Transportunternehmen (KTU). Der Ständerat hatte beschlossen, den Privatbahnen 59 Mio. Fr. mehr zu gewähren als vom Bundesrat vorgeschlagen. Diesen Entscheid segnete der Nationalrat mit 158 zu 7 Stimmen ab.
Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.