Von den beim Parlament beantragten Mitteln sollen 1,22 Milliarden an die Privatbahnen fliessen, 3,322 Milliarden an die SBB. Mit diesen Beiträgen geht der Bundesrat in seiner Botschaft über die im Entwurf vom Bundesamt für Verkehr (BAV) vorgeschlagenen 4,425 Milliarden hinaus.
Für das SBB-Netz stehen damit gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung jährlich rund 160 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung; für die Privatbahnen sind es rund 50 Millionen. Die SBB allein hatte indessen für 2010 bis 2016 ihren zusätzlichen Finanzbedarf für den Substanzerhalt auf durchschnittlich 850 Millionen Franken pro Jahr beziffert.
Die zusätzlichen Mittel will der Bundesrat über die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) kompensieren. Er reduziert dafür die LSVA-Einzahlungen in den Fonds zur Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs (FinöV-Fonds) vorübergehend für zwei Jahre.
Reduktion bleibt beschränkt
Da die Reduktion der LSVA-Beiträge in den Fonds auf 2011 und 2012 beschränkt bleibt, sollten Konsequenzen für das Bauprogramm der Eisenbahngrossprojekte nach Ansicht der Landesregierung ausbleiben.
Dank der aufgestockten Kredite sollten die Bahnen ihren Substanzerhalt 2011 und 2012 schrittweise hochfahren können, schreibt der Bundesrat.
Der Bundesrat will mehr Geld für das Bahnnetz. /


Ziel ist, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des immer stärker befahrenen Netzes zu erhalten und zu verbessern.
Die SBB zeigte sich mit dem Bundesratsentscheid nur halbwegs zufrieden. «Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesrat unserer Forderung nach mehr Geld für die Substanzerhaltung Rechnung getragen hat», sagte SBB-Sprecher Reto Kormann auf Anfrage. Nicht entschieden sei aber die Frage, wie der Mehrbedarf 2013 bis 2016 gedeckt werden soll.
150 Millionen durch Rationalisierung beitragen
Damit bleibt auch offen, wieviel die Kunden über Preisaufschläge an den Substanzerhalt beitragen müssen. Zum Mehrbedarf von 850 Millionen will die SBB 150 Millionen durch Rationalisierung beitragen. Der Rest soll nach Ansicht der SBB über höhere Bundesbeiträge und höhere Preise gedeckt werden.
Der Entscheid ist auch eine Absage an die Kantone, welche in der Anhörung viele Vorhaben zur Angebotsverbesserungen als dringlich bezeichnet hatten.