Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor gut einem Monat fast alle Forderungen des Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre gutgeheissen. Im Zentrum steht dabei die Pflicht von Google, Gesichter von Personen und Fahrzeugkennzeichen manuell vollständig unkenntlich zu machen. Aktuell werden laut Thür nur rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch verwischt.
Im Bereich von sensiblen Einrichtungen - etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Spitälern - muss vollständige Anonymität hergestellt werden. Dazu muss Google neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung entfernen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Dagegen will der Internetkonzern nun vorgehen.
Google Street View an der Langstrasse: Die simple Verpixelung genügt noch nicht. /


Im Interesse der Schweizer Internetnutzer und Unternehmen reiche Google gegen das Urteil Beschwerde vor Bundesgericht ein, teilte der US-Konzern in einem Communiqué mit.
Aus von Street View droht
«Wir erkennen an, dass das Gericht Bedenken wegen der Privatsphäre der Schweizer hat», erklärte Google-Schweiz-Chef Patrick Warnking. Google nehme den Datenschutz äusserst ernst. «Wir haben bereits Massnahmen ergriffen, um die Identität von Einzelpersonen und Fahrzeugen bei Street View zu schützen. Und wir hoffen sehr, dass dies im Beschwerdeverfahren auch entsprechend gewürdigt wird.»
Falls bei der automatischen Verwischung ein Bild übersehen worden sein sollte, könne jeder Nutzer dies Google anzeigen durch den Link «Ein Problem melden». Dieser befinde sich links unten auf jedem Street View-Bild.
Falls das Bundesgericht allerdings die Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts für Street View bestätigen sollte, «wäre Google leider gezwungen, den Dienst in der Schweiz einzustellen», schreibt der Konzern.