Thür hatte im September 2009 von Google Massnahmen gefordert, um bei Street View den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Weil Google die Umsetzung der Vorschläge mehrheitlich ablehnte, musste auf Klage des EDÖB das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden.
Vollständig anonym in sensiblen Bereichen
Die Richter in Bern sind nun zum Schluss gekommen, dass Google fast alle Forderungen Thürs erfüllen muss. Im Zentrum steht die Pflicht von Google, Gesichter von Personen und Fahrzeugkennzeichen manuell vollständig unkenntlich zu machen. Aktuell werden laut EDÖB nur rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch verwischt.
Im Bereich von sensiblen Einrichtungen, etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Spitälern muss vollständige Anonymität hergestellt werden. Dazu muss Google neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung entfernen.
Weiterzug möglich
Weiter muss Google in Lokalzeitungen über geplante Aufnahmefahrten und die Aufschaltung der Bilder ins Netz informieren anstatt wie bisher nur auf der Startseite von Google Maps. Unzulässig ist laut Gericht zudem der Einblick in Höfe und Gärten, deren Anblick einem «normalen Passanten» verschlossen bleiben würden.
Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden. Gemäss dem aktuellen Urteil hat jede Person das Recht am eigenen Bild.
Datenschützer Hanspeter Thür zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. /

Ein Wagen von Google Street View in St. Gallen. /


Damit dürfe prinzipiell niemand ohne seine Zustimmung abgebildet werden. Das gelte auch bei Bildern, bei welchen Personen wie auf Street View nur als Beiwerk erscheinen würden.
Mehraufwand zu verkraften
Dieses Recht am eigenen Bild müsse den wirtschaftlichen Interessen von Google als auch demjenigen der Nutzer vorgehen. Google nehme aktuell für seinen Erfolg die Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Kauf. Dies sei mit der Nachbearbeitung vermeidbar, wobei der Mehraufwand die Existenz von Google offensichtlich nicht gefährde.
Im übrigen sei nicht ausgeschlossen, dass die Mehrkosten auf die Benutzer von Google Street View überwälzt werden könnten. Schliesslich dürfe auch nicht ausser Acht gelassen werden, dass es nicht um ein Verbot von Google Street View gehe.
Freude bei Thür, Enttäuschung bei Google
Das Büro des Eidg. Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür hat am Montag das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Google Street View mit grosser Befriedigung entgegengenommen. Mit grosser Enttäuschung nahm Google Kenntnis vom Urteil.
Bei den von Google verbreiteten Bildern handle es sich klar um persönliche Daten, sagte Thürs Stellvertreter Jean-Philippe Walter auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
«Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Entscheidung», sagte demgegenüber Peter Fleischer, globaler Datenschutzbeauftragter von Google, auf Anfrage der SDA. Jeder vierte Schweizer habe Street View seit dem Start schon einmal benutzt.